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Bauer in 17 von 20 Fällen für schuldig befunden

Ein Landwirt aus dem Kanton Thurgau hat seine Kühe fahrlässig vernachlässigt und wurde deshalb in 17 von 20 Anklagepunkten verurteilt. Tierärzte hatten die Verstösse bei einer Kontrolle aufgedeckt.

ome |

Im Dezember wurde ein Thurgauer Landwirt vom Bezirksgericht Weinfelden in 17 von 20 Anklagepunkten verurteilt. Es ging um wiederholte Tierquälerei und um Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Heilmittelgesetz, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Das Gericht verurteilte den Bauern zu einer bedingten Geldstrafe von 10'200 Franken und einer Busse von 3'500 Franken.

Durch Tierärzte aufgedeckt

Veterinärkontrollen hatten die strafbaren Vergehen aufgedeckt, schreibt das «St. Galler Tagblatt». Die Tierärzte hatten Kühe vorgefunden, die mit einer dicken Kotschicht überzogen waren. Als der Landwirt vom Richter nach dem Grund für diese Vernachlässigung gefragt wurde, antwortete er, dass er krank gewesen sei. Das Gericht hat diesen Grund jedoch nicht als Entschuldigung akzeptiert.

Der Landwirt sei nicht nur dann für das Wohlergehen der Kühe verantwortlich, wenn er gesund sei, so das Gericht. Es erinnerte den Bauern daran, dass er während seiner Krankheit jemanden hätte organisieren müssen, der sich um die Kühe kümmert, schreibt das «St. Galler Tagblatt». Das Tierschutzgesetz gelte auch wenn man krank ist. Der Landwirt wurde deshalb wegen Tierquälerei verurteilt.

20 Prozent Totgeburten

Auf dem Hof wurde jedes fünfte Kalb tot geboren, heisst es im Bericht. Diese Rate liegt deutlich über dem Durchschnitt, gelten bereits 10 Prozent als sehr hoch. Der Bauer war sich dieser Tatsache bewusst gewesen, konnte sie sich aber nicht erklären. Die Ställe habe er einmal am Tag geputzt und gewaschen, schreibt das «St. Galler Tagblatt» weiter.

Der Bauer habe selbst versucht die Tiere mit verschiedenen Pulvern zu behandeln und als er gemerkt habe, dass seine Behandlung nicht erfolgreich war, habe er auch den Tierarzt hinzugezogen. Dieser habe vor Gericht bestätigt, dass der Bauer seine Kälber normal behandelt habe. Den Abkalbstall habe der Tierarzt sogar als vorbildlich bezeichnet. Das Gericht sprach den Landwirt daher auch in diesem Punkt frei.  

Leichte bis mittlere Vergehen

Vielen anderen Anklagepunkten konnte sich der Bauer jedoch nicht entziehen. Das Gericht sprach ihn in 17 Fällen schuldig. Das «St. Galler Tagblatt» nennt folgende Punkte: Überbelegte Ställe, zu tief eingestellter Kuhtrainer, nicht befestigte Gummimatten, eine kranke Kuh wurde nicht von der Herde getrennt, vernachlässigtes Auslaufjournal, abgelaufene Medikamente.

Obwohl der Bauer in 17 von 20 Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde, stufte das Gericht die Vergehen als «leicht bis mittel» ein. Die Verteidiger forderten eine mildere Strafe, da der Bauer durch den Wegfall der Direktzahlungen bereits genug bestraft sei, schreibt das «St. Galler Tagblatt».  Das Gericht liess diese Argumentation aber nicht gelten. Die Höchststrafe von 14’400 Franken sei deshalb nicht verhängt worden, weil das Verfahren von der Staatsanwaltschaft verschleppt worden sei. 

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