Die Thurgauer Staatsanwaltschaft plädierte nebst der bedingten Freiheitsstrafe für eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken sowie für eine Busse in der Höhe von 6800 Franken.
93 Pferde versteigert
Schuldig zu sprechen sei der ehemalige Kantonstierarzt wegen mehrfachen Amtsmissbrauchs, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung.
Der einstige Leiter des Thurgauer Veterinäramts muss sich zusammen mit drei damaligen Mitarbeitern wegen Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen verantworten. 2017 schockierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden die Öffentlichkeit. Später räumten die Behörden den Landwirtschaftsbetrieb und versteigerten 93 Pferde.
«Immer wieder nichts gemacht»
Die Staatsanwältin warf dem Beschuldigten hauptsächlich vor, über Jahre von diversen Missständen auf dem Landwirtschaftsbetrieb gewusst zu haben. Bei Kontrollen der Behörden sei immer wieder festgestellt worden, dass ein damals bereits rechtskräftiges Teiltierhalteverbot vom renitenten Pferdezüchter nicht eingehalten wurde.
Gemäss Staatsanwältin seien mehrfach abgemagerte Tiere, fehlendes Wasser, vergammeltes Brot aber auch verdreckte Ställe vorgefunden worden. «Trotz dieser Kenntnisse wurde nichts unternommen», sagte die Staatsanwältin. Der damalige Kantonstierarzt wäre zu Massnahmen verpflichtet gewesen, hätte zumindest Verstösse zur Anzeige bringen müssen.
«Er hat immer wieder nichts gemacht», so die Staatsanwältin weiter. Sein Verhalten habe er mit Problemen bei einer Zwangsvollstreckung und der Aggressivität des Pferdezüchters gerechtfertigt. Auch Meldungen von Tierschützern habe er keine Folge geleistet.
Dilemma auf unterschiedlichen Ebenen
Die Staatsanwältin erwähnte aber auch, dass das dem Veterinäramt vorstehende Departement keine klare Richtung in diesem Fall vorgegeben habe. «Dilemmas auf unterschiedlichen Ebenen mildern das Verschulden.»
Zur Last gelegt werden etwa auch Ungereimtheiten bei der Veräusserung beschlagnahmter Pferde. Drei sollen rechtswidrig verschenkt, ein Pony deutlich unter Wert an jemanden veräussert worden sein, obwohl noch ein viel besseres Kaufangebot vorlag.
Am Nachmittag wird das Plädoyer des Anwalts des Pferdezüchters aus Hefenhofen erwartet, welcher als Kläger auftritt.