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Erst sechs Zürcher Rottweiler-Halter stellen Gesuch für Haltung

Im Kanton Zürich haben erst sechs Besitzer von Rottweilern ein Gesuch für die weitere Haltung ihres Hundes gestellt. Seit Anfang Jahr sind Rottweiler im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Bis Ende Juni müssen die Anträge beim Veterinäramt eintreffen.

sda  |

Die aktuellen Hundehalterinnen und Hundehalter seien per Mail und Brief auf die neue Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht worden, teilte das Veterinäramt des Kantons Zürich auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Dabei konnte das Amt auf die Angaben der Hundedatenbank Amicus zurückgreifen.

Aktuell seien sechs Gesuche eingegangen. Wer dieser Pflicht bis Ende Juni nicht nachkomme, mache sich strafbar. Im Kanton Zürich sind derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil brauchen neu ebenfalls eine Haltebewilligung.

Weil im vergangenen Jahr mehrere Kinder von Rottweilern angegriffen wurden, entschied die Zürcher Regierung, die Anschaffung dieser Rasse auf Anfang 2025 zu verbieten. Zudem muss, wer bereits einen solchen Hund besitzt und weiterhin im Kanton Zürich leben will, innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen.

Kosten zwischen 700 und 900 Franken

Für die Rottweiler-Bewilligung werden die Vierbeiner einer Wesensbeurteilung unterzogen, die voraussichtlich zwischen 700 und 900 Franken kosten wird. Dies zeigen laut Veterinäramt die bisherigen Erfahrungen mit anderen Rassen der Verbotsliste.

Doch die Kosten würden vom Aufwand abhängen, und dieser sei nicht bei allen Hunden gleich. Zuerst wird jemand vom Veterinäramt eine Besuchskontrolle bei den Haltern zu Hause durchführen. Die Halter müssen zudem Dokumente einreichen und Fragebogen ausfüllen.

Daraus erfolgt eine Risikobeurteilung und schliesslich der Entscheid, ob die Bewilligung erteilt wird oder ob weitere Abklärungen wie eine Verhaltensanalyse erforderlich sind.

'Wir gehen davon aus, dass bei den allermeisten Gesuchen Haltebewilligungen erteilt werden, allerdings teilweise wahrscheinlich mit Auflagen', teilte das Veterinäramt mit. Gemeint sind damit Ausbildungskurse oder eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Einschläfern «immer die letzte Option»

Sollten alle Massnahmen nicht genügen, um das Gefährdungspotenzial zu reduzieren, kann das Veterinäramt das Gesuch ablehnen. In diesem Fall müssen die Halter ihren Vierbeiner entweder selber in einem anderen Kanton platzieren oder das Veterinäramt wird ihn beschlagnahmen.

Bei einer Beschlagnahmung arbeitet das Amt mit einer Institution zusammen, die den Hund im Idealfall in einen anderen Kanton weitervermitteln kann. «Die Einschläferung eines Tieres ist immer die letzte Option.» Die Hürden dafür seien zu Recht aus Tierschutzgründen sehr hoch.

Etwas andere Regeln gelten für Rottweiler, die jünger als 15 Monate sind: Sie erhalten bei guten Ergebnissen eine provisorische Haltebewilligung bis zum Alter von zwei Jahren. Danach müssen die Halter aber erneut ein Gesuch einreichen.

Prüfungsvorbereitung im Rottweiler-Club

Gegen das Rottweiler-Verbot hat sich Widerstand formiert, weil «ein Rasseverbot keine Probleme löst». Der Schweizer Rottweiler Club (SRC) und der Zürcher Hundeverband reichten beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Diese ist aktuell noch hängig.

Rottweiler-Freunde und Gegner von Rasseverboten lancierten zudem eine Petition, welche die Aufhebung der «pauschalen Regelung» fordert. Bislang haben über 13'500 Personen unterschrieben.

Der SRC will den Haltern nun helfen, sich auf die Wesensbeurteilung vorzubereiten. Er bietet eine Vorabprüfung an, bei der die Bedingungen, soweit diese bekannt sind, so realistisch wie möglich simuliert werden, um den Hund an die Prüfungssituation zu gewöhnen. Dies soll auch Stress und Unsicherheit bei den Haltern reduzieren.

Rottweiler sind neu auf der Rassetypenliste II aufgeführt. Auf dieser Liste stehen seit 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Liste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen wurde.

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