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Flughafen: Zürich stimmt über die Pistenlänge ab

Die Fluglärmdebatte hat im Kanton Zürich wieder markant an Lautstärke zugelegt: Am 3. März entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten, ob zwei Pisten am Flughafen Zürich verlängert werden sollen. 

sda/blu |

Die Flughafenvorlage gilt im Kanton als die Abstimmung des Jahres – entsprechend hoch gingen denn auch die Wogen im Vorfeld des Urnengangs. Gegner verlangten gar, dass die Abstimmungszeitung nicht ausgeliefert werde – ihre Argumente seien vom Regierungsrat abgeändert und gekürzt worden.

Der Regierungsrat wies diese Darstellung zurück und die Abstimmungszeitung wurde unverändert verschickt. Bei der umstrittenen Vorlage stehen sich als Befürworter grundsätzlich die bürgerlichen Parteien und als Gegner die links-grünen Parteien gegenüber.

Pünktlicher oder grösser?

Mit längeren Pisten könnten die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden, bringen die Befürworter unter dem Motto «sicherer, zuverlässiger und pünktlicher» vor. Mit Pistenverlängerungen würden die Kapazitäten erhöht, kritisieren die Gegner. Mehr Flugbewegungen führten zu mehr Lärm und klimaschädlichen Emissionen. Der «hochfrequentierte und exzellent angebundene Flughafen» sei heute gross genug.

Die Flughafen Zürich AG will die Piste 28 um 400 Meter nach Westen und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden verlängern. Um ein Plangenehmigungsverfahren einreichen zu können, braucht sie auch die Zustimmung der Kantonsvertreter im Verwaltungsrat. Der Regierungsrat steht hinter dem Ansinnen. Der Kantonsrat sprach sich nach einer intensiven Debatte ebenfalls für die Pistenverlängerungen aus – der Entscheid fiel mit 87 zu 83 Stimmen knapp aus.

26 ha Ackerland weg

Gemäss Flughafen Zürich findet die Pistenverlängerung 32 vollumfänglich innerhalb es bestehenden Flughafengeländes statt und tangiert kein Kulturland. Bei der Pistenverlängerung 28 wird bestehendes Landwirtschaftsland beansprucht. «Jedoch grösstenteils für die Renaturierung des Flusslaufes der Glatt, welcher in diesem Abschnitt Teil des Projekts Pistenverlängerungen ist. Die Renaturierung des Glattlaufs wird auch ohne Pistenverlängerungen erfolgen», schreibt der Flug. Das Kulturland werde an einem anderen Ort vollumfänglich kompensiert.

Gemäss einer Dokumentation des Flughafens aus dem Jahr 2020  sind vom Ausbau 26 ha Ackerland betroffen, wovon 20 ha den Status als Fruchtfolgefläche aufweisen. Die Verwertung des überschüssigen, abgetragenen Bodens ist ausserhalb des Projektperimeters vorgesehen. «Dabei stehen Bodenaufwertungsprojekte in denjenigen Gebieten im Vordergrund, die der Kanton Zürich zur Kompensation von Fruchtfolgeflächen ausgeschieden hat», heisst es dort. Laut der SVP Zürich wird für den Pistenausbau «nur» 3,5 ha Ackerland benötigt, 22,5 ha werden für die Aufwertung des Flusses Glatt benötigt.

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