Der ehemalige Pferdezüchter muss seinen Hof bis am 16. September räumen und verlassen, dies hat das Bezirksgericht Arbon entschieden.
Kanton Thurgau
Der wegen mutmasslicher Tierquälerei in die Schlagzeilen geratene Landwirt wird im Amtsblatt vom Freitag angewiesen, die von ihm bewohnte Liegenschaft bis 16. September zu räumen und zu verlassen. Dies unter Androhung einer polizeilichen Räumung und Bestrafung wegen Ungehorsam, hiess es im Amtsblatt des Kantons Thurgau.
Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Der Landwirt hat zehn Tage Zeit, beim Thurgauer Obergericht dagegen Berufung einzulegen.
Wegen ungedeckter Ausstände versteigerte das Betreibungsamt des Bezirks Arbon im Dezember 2023 den Hof des Bauern samt Wohnhaus und Weideland für 1,83 Millionen Franken an den Meistbietenden, einen Gemüsebauer aus Österreich. Der ehemalige Pferdezüchter weigerte sich jedoch, den Hof zu verlassen.
Der Tierschutzfall ist vor Gericht hängig
Der Fall Hefenhofen erreichte 2017 seinen Höhepunkt. In den Medien kursierten Fotos von massiv vernachlässigten Pferden auf dem Hof des Landwirts, der seit Jahren im Streit mit den Behörden lag. Schliesslich wurden unter anderem rund 90 Pferde beschlagnahmt und ein Tierhalteverbot erlassen.
Im März 2023 stand der Bauer unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach ihn jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall wird voraussichtlich im Oktober am Thurgauer Obergericht erneut verhandelt.
zB. viele Pferde wurden in sehr schlechtem Zustand zu diesem Bauern gebracht, in der Hoffnung, er könne helfen. Gerüchteweise ist dies ihm das zum Teil auch gelungen.