Nicht zum ersten Mal trafen die Mitarbeitenden des Thurgauer Veterinäramts im Herbst 2022 bei einer unangemeldeten Kontrolle auf dem Hof des Bauern schwerwiegende Mängel in der Tierhaltung an. Die Tierpflege sei derart vernachlässigt worden, dass drei Kühe von ihren Leiden erlöst werden mussten, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Mehr als die Hälfte der 59 Kühe zeigten Lähmungen oder andere Krankheitsbilder.
«Aktenwidrige Behauptungen»
Nachdem das Thurgauer Veterinäramt bei späteren Kontrollen erneut zahlreiche Tiere mit gesundheitlichen Problemen sowie bauliche Mängel und Verstösse gegen Hygienevorschriften feststellte, untersagte es im Herbst 2023 dem Bauern, Rinder zu halten oder sich beruflich mit Rindern zu beschäftigen.
Dagegen wehrte sich der Bauer bis vor Bundesgericht. Dieses stützte jedoch den Entscheid der Thurgauer Behörden. Die Beschwerde des Bauern gründe auf «teils aktenwidrigen Behauptungen», stellten die Richter in ihrem Entscheid fest.
Von Massnahmen unbeeindruckt
Trotz zahlreicher Chancen habe sich der Landwirt über Jahre hinweg als unfähig erwiesen, auf seinem Betrieb dauerhaft Tierschutzbestimmungen einzuhalten. Vom Veterinäramt verfügte Massnahmen hätten den Bauern nicht beeindruckt.
Das öffentliche Interesse am Wohlergehen der Tiere wiege höher als das vom Landwirt geltend gemachte finanzielle Interesse, weiterhin Rinder halten zu dürfen, begründete das Gericht. Es auferlegte ihm Gerichtskosten von 2500 Franken.
(Urteil 2C_440/2024 vom 02.05.2025)