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Hefenhofen: Landwirt will nicht gehen – Räumungsgesuch

Beim Bezirksgericht Arbon ist gemäss Amtsblatt des Kantons Thurgau ein Räumungsgesuch für die Liegenschaft eines Landwirts und Pferdezüchter aus Hefenhofen TG eingegangen. Dieser erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit.

blu/sda |

Der wegen mutmasslicher Tierquälerei in die Schlagzeilen geratene Landwirt wird im Amtsblatt zu einer Stellungnahme eines Räumungsgesuchs seines Grundstückes aufgefordert. Er erhält eine Frist von 10 Tagen ab Publikation zur schriftlichen Einreichung. Offenbar weigerte sich der ehemalige Pferdezüchter bisher, den Hof zu verlassen. Denkbar ist, dass es dereinst zu einer Zwangsräumung kommt.

Österreichische Gemüseproduzenten

Wegen ungedeckter Ausstände versteigerte das Betreibungsamt des Bezirks Arbon TG im Dezember 2023 den Hof des Bauern samt Wohnhaus und Weideland für 1,83 Millionen Franken an den Meistbietenden, einen Gemüsebauer aus Österreich.  Es handelt sich um Stefan Müssigang aus Österreich.   Wie es auf der Website von genussregion.at heisst  , hat sich die Familie Müssigang in Hall bei Innsbruck auf verschiedene Gemüsearten von Blattsalat, Karotten, Sellerie bis hin zu Karfiol und Radieschen spezialisiert. Beliefert wird der Detailhandel. 

Weshalb hat sich die Familie für den Betrieb interessiert? ««Ausschlaggebend für uns war die Grösse des Landes», sagten Stefan und Karolina Müssigang im Dezember 2023 zum Onlineportal 20min. Die Bauernfamilie will auf dem Betrieb künftig Gemüse anbauen. Und sie sehen ihre Zukunft in der Schweiz. Sie hätten schon seit längerer Zeit nach einem Hof in der Schweiz umgeschaut. Zuerst wollen sie die Liegenschaft umbauen. Er habe sich «in die Schweizer Mentalität» verliebt, sagte er weiter zu «20 Minuten». Alle Formalitäten sind laut dem Österreicher mit dem Thurgauer Landwirtschaftsamt geklärt. 

Bauer in vielen Punkten freigesprochen

Der Tierschutzfall in Hefenhofen erreichte 2017 seinen Höhepunkt. Damals beschlagnahmten die Behörden unter anderem 90 Pferde und erliessen ein Tierhalteverbot. Zuvor kursierten in den Medien Fotos von massiv vernachlässigten Pferden.

Im März 2023 stand der Bauer unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach ihn jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil.

Fotos zeigten nie die Hintergründe einer Situation. Es seien stets nur Momentaufnahmen, die für sich allein nie als Beweismittel taugten, sagte der Richter. Die schockierende Fotos von leidenden Tieren im Jahr 2017 waren allerdings teils über ein Jahr alt.

Im Herbst vor Obergericht

Weder Veterinäramt noch Staatsanwaltschaft hätten die tatsächliche Situation überprüft. Auch, als eine Anzeige einging, und die Polizei an die Behörden gelangte, sei nichts geschehen. Und als ein Fernsehteam auf dem Hof war und ausser verschimmeltem Brot keine gravierenden Mängel feststellte, sei auch dem nicht nachgegangen worden, fuhren die Richter fort.

Dazu kämen strafrechtliche Versäumnisse und Fehler. Verschiedene Rechte des Bauern seien verletzt worden. Dies namentlich, indem dem Bauern während der Zwangsräumung die Anwesenheit auf seinem Hof verunmöglicht worden sei. Auch daraus folge: Eine Verwertung der Beweise sei nicht möglich so die Richter damals weiter.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall wird voraussichtlich in diesem Herbst am Thurgauer Obergericht erneut verhandelt.

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