Der angebliche Ferkelhandel ist ein Nebenschauplatz im so genannten Hefenhofen-Prozess.
succo
Das Bezirksgericht Arbon TG hat am Dienstag zwei Metzger – Vater und Sohn – vom Vorwurf der Tierquälerei und weiterer Delikte freigesprochen. Sie hatten dem hauptbeschuldigten Landwirt im «Fall Hefenhofen» beeinträchtigte Ferkel zur Mast verkauft.
Beim Vater blieben ein paar Vergehen, die aber verjährt sind, wie der vorsitzende Richter sagte. Das Verfahren wurde in diesen Punkten eingestellt. Damit war bei ihm von allen Anklagepunkten einzig eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln übrig. Dafür erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 120 Franken.
«Metzgerei ist rehabilitiert»
«Ihre Metzgerei ist rehabilitiert», sagte der Richter zum Beschuldigten. Kein Fleisch sei unkontrolliert über die Ladentheke gegangen. Es gebe für die Kundschaft keinerlei Grund zur Beunruhigung.
Bezüglich der Anklage gegen den Sohn sei die Anklage davon ausgegangen, dass dieser alles von seinem Vater wisse und umgekehrt. Das sei nicht so, sagte der Richter. Der Sohn habe annehmen dürfen, dass der Vater sein selbst aufgebautes Unternehmen nicht gefährde. Er habe über den Betrieb Bescheid gewusst, aber nicht über jedes einzelne Schwein.
«Anklage in sich zusammengebrochen»
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Richter, die Anklage sei «in sich zusammengebrochen». Unter anderem führte er ungenaue Angaben der Staatsanwaltschaft zur Anzahl der gehandelten Ferkel und der Dauer der Geschäfte auf. «Die Hochrechnung der Anklage basiert auf wackligen Füssen.»
Laut Anklage seien die Ferkel stets «krank» gewesen, sagte der Richter. Laut Experten handelte es sich aber einfach um «geschwächte Tiere», so genannte «Kümmerer». Dies könne verschiedene Gründe haben, unter anderem etwa einen Nabelbruch oder dergleichen. Das sei keine Krankheit. Wirklich kranke Tiere zu mästen, mache schon wirtschaftlich keinen Sinn. Kümmerer aber dürfen gemästet und geschlachtet werden, wie der Richter sagte. Züchter und Grossschlachtereien wollten sie aber nicht.
Nebenschauplatz
Die bei der Hofräumung beschlagnahmten Kümmerer passierten die tierärztliche Kontrolle ohne weiteres oder konnten weiter gemästet werden. Nur zwei seien krank gewesen und wurden eingeschläfert. Es sei aber nicht belegt, dass sie schon krank übergeben worden seien.
Der angebliche Ferkelhandel ist ein Nebenschauplatz im so genannten Hefenhofen-Prozess über die laut Anklage miserablen Zustände auf einem Hof in Hefenhofen. Dieser war im August 2017 zwangsgeräumt worden. Am späteren Vormittag werden die Urteile üer zwei mitbeschuldigte Frauen eröffnet. Das Urteil gegen den hautptbeschuldigten Landwirt folgt am Nachmittag.
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One Response
Dieses Urteil ist einfach lächerlich, hoffe man wird immer ein Auge auf ihn haben .. diese armen Tiere. Ich habe den Glauben an diese Gesetze definitiv verloren. Hoffe das Urteil geht weiter .. diese Fotos sagen einfach alles der gequälten Tiere. Einfach pfui !