Schutz- und Überwachungszonen. – BLV
In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt haben die Veterinärbehörden bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, muss der betroffene Geflügelbestand gekeult werden. Rund um den Betrieb richtet der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone ein, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten.
In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt im Kanton Zürich ist die Newcastle-Krankheit aufgetreten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schreibt in einer aktuellen Mitteilung, das die typischen Symptome dieser Krankheit folgende seien: Die Tiere legen keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner Schale.
Die durch ein Virus verursachte Krankheit komme auch bei Wildvögeln vor, ist hochansteckend und werde über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen, heisst es weiter. Sie könne sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten.
Die Herkunft der Krankheit ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt. Der betroffene Tierbestand muss gekeult werden. Der Kanton leitet zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die nötigen Vorkehrungen ein.
Massnahmen gegen die Verbreitung der Krankheit
Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreitet, wurde der betroffene Betrieb gesperrt. Nur Personen, welche die Tiere versorgen und die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen. Das Veterinäramt Zürich richtet eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den Bestand ein. Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gelten besondere Vorschriften. Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf.
Krankheit auch auf Menschen übertragbar
In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche und damit meldepflichtig. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf. Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar.
Infektionen des Menschen sind selten und betreffen in der Regel Geflügelhaltende, Laborpersonal und Tierärzte. Die Ansteckung erfolgt über die Luft oder über die Bindehaut nach direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel, insbesondere mit Hühnern. Bei Menschen, die sich infizieren, ist eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung zu beobachten. Oft schwellen die Lymphknoten vor den Ohren an.