Am ersten von zehn geplanten Verhandlungstagen wurden Vorfragen und Befragungen durchgeführt. Die vier Beschuldigten machten vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
90 Pferde beschlagnahmt
Dem einstigen Leiter des Veterinäramts wird gemäss Anklage Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften rund um einen Betrieb in Hefenhofen vorgeworfen. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.
Im August 2017 ordneten die Thurgauer Behörden eine Zwangsräumung eines Hofs in Hefenhofen an und beschlagnahmten unter anderem 90 Pferde. Zuvor kursierten in den Medien Fotos von massiv vernachlässigten Tieren. Später wurden die Pferde versteigert. Die Behördenmitglieder wurden unter anderem von Tierschützern angeklagt, weil sie mit einem Durchgreifen viel zu lange zugewartet hätten.
Kläger forderte Rückweisung
Der Anwalt des Landwirts aus Hefenhofen forderte als Kläger zu Beginn der Verhandlung in einer einstündigen Rede das Bezirksgericht auf, die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Ergänzung und Verbesserung zurückzuweisen. Es fehlten mehrere Vorwürfe, argumentierte der Anwalt. So sei die Veräusserung zahlreicher Tiere nach der «widerrechtlichen Hofräumung» nicht Teil der Anklage. Seinem Mandanten fehle dadurch die Grundlage, den konkreten Schadenersatz geltend zu machen.
Er rief den erstinstanzlichen Freispruch seines Mandanten in Erinnerung. Im März 2023 stand der Pferdezüchter wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach ihn wegen nicht verwertbarer «Beweise» von zahlreichen Vorwürfen frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Gericht lehnt Antrag ab
Es sei nicht Sache des Gerichts, der Staatsanwaltschaft vorzuschreiben, welche Anklagepunkte hinzugefügt werden sollten, begründete der Richter den ablehnenden Entscheid zum Rückweisungsantrag.
Daraufhin stellte der Rechtsvertreter des Klägers ein Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht. Das Strafverfahren gegen seinen Mandanten sei nicht fair und alles andere als ergebnisoffen, lautete seine Begründung. Es bestehe der Anschein der Befangenheit.
Der vorsitzende Richter nahm das Begehren zur Kenntnis. Darüber müsse das Thurgauer Obergericht als Beschwerdeinstanz urteilen. Die laufende Verhandlung werde weitergeführt.
Zorniger und impulsiver Pferdehändler
Während einer Zeugenbefragung durch den Richter schilderte der ehemalige Generalsekretär des Thurgauer Departements für Inneres und Volkswirtschaft die Situation zwischen den Behörden und dem Pferdezüchter, bevor die Situation mit den schockierenden Bildern von abgemagerten und toten Pferden eskalierte und in der Hofräumung mündete.
Anlässlich von Kontrollen sei er im Jahr vor der Räumung persönlich mit auf dem Hof gewesen, wo zwar eine Unordnung, nicht aber gravierende Tierschutzverstösse festgehalten worden seien, die sofortiges Durchgreifen verlangt hätten, so der ehemalige Generalsekretär. Man sei aber der Meinung gewesen, der Landwirt sei mit seinem Betrieb überfordert und habe eine Vereinbarung zur Reduktion des Tierbestandes angestrebt.
Den Pferdezüchter beschrieb der ehemalige Generalsekretär als zornig und impulsiv. Bei Kritik sei er ausfällig geworden, den Kantonstierarzt habe er regelrecht verachtet.
Plädoyers der Parteien wurden am Mittwoch noch keine gehalten. Diese werden am Donnerstag erwartet.