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Landwirt wegen Tierquälerei vor Gericht

 

Vor dem Bezirksgericht Arbon TG hat sich ab kommenden Mittwoch der Landwirt zu verantworten, der durch den «Fall Hefenhofen» bekannt geworden ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Tierquälerei und weitere Delikte vor. Mit dem 54-Jährigen stehen vier weitere Personen vor Gericht.

 

Laut Anklage hat der Bauer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann deshalb der mehrfachen Tierquälerei an. Dazu kommen weitere Delikte. Der Ankläger fordert 6,5 Jahre Freiheitsentzug, eine Geldstrafe und eine Busse.

 

Illegaler Fleischhandel

 

Zudem deckten die Ermittler einen illegalen Handel mit gesundheitlich angeschlagenen Ferkeln auf. In diesem Zusammenhang sind auch zwei Metzger der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz sowie der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz beschuldigt.

 

Sie sollen die so genannten Kümmerer am tierärztlichen Augenschein vorbei geschleust und für wenig Geld dem Landwirt übergeben haben. Nachdem die Tiere – ebenfalls unter tierquälerischen Bedingungen, so die Anklageschrift – gemästet waren, verkaufte der Bauer sie der Metzgerei zurück, die das Fleisch dann in den Handel brachte.

 

Mitbeschuldigt sind zudem zwei Frauen. Sie sollen dem Landwirt geholfen haben, Tiere, die auf behördliche Weisung hin beschlagnahmt werden sollten, wegzubringen und damit der Beschlagnahmung zu entziehen. Ihnen wird mehrfacher Bruch amtlicher Beschlagnahmung vorgeworfen.

 

Delikte reichen bis 2013 zurück

 

Der Hof des Hauptbeschuldigten war im August 2017 auf behördliche Anordnung hin geräumt worden. Die meisten der in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe beziehen auf die damals festgestellten Zustände. Manche Delikte reichen aber auch Jahre zurück, die ersten datieren laut Anklageschrift aus dem Jahr 2013.

 

In diesem Zusammenhang wird sich in einem separaten Verfahren auch der damals zuständige, inzwischen pensionierte Leiter des Thurgauer Veterinäramts vor Gericht zu verantworten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Versäumnisse bei der Durchsetzung von Tierhalteverboten und anderen Massnahmen vor. Zudem habe er seine Kontrollbesuche jeweils angemeldet.

 

Die Verhandlung gegen den Landwirt und die vier Mitbeschuldigten ist auf mehrere Tage angelegt. Die Eröffnung der Urteile ist für den 21. März vorgesehen.

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