Nach langer Bearbeitungszeit hat der Kanton Zürich die «Schutzverordnung für das Unteres Tösstal» in Kraft gesetzt. Der Zürcher Bauernverband (ZBV) nimmt enttäuscht zur Kenntnis, dass der Kanton die eigenverantwortlichen Leistungen der Bauernfamilien der letzten Jahrzehnte weder schätzt noch honoriert, schreibt der Verband in einer Medienmitteilung. Die Motivation, Flächen mit hoher Artenvielfalt weiterhin zu pflegen werde mit der Schutzverordnung zerstört.
Spezifische Schutzmassnahmen
Die Schutzverordnung für das untere Tösstal sei ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung der einzigartigen Natur- und Landschaftsschutzwerte in dieser Zürcher Region, ist der Internetseite des Projekts zu entnehmen. Die Schutzverordnung berücksichtigt verschiedene Interessen und zeigt auf, wie das Gebiet künftig genutzt werden kann, während gleichzeitig die Naturwerte geschützt werden sollen. Landwirtschaftliche Tätigkeiten seien in der Regel von den Schutzbestimmungen ausgenommen, sofern sie den Natur- und Landschaftswerten nicht erheblich schaden, heisst es.
Die Schutzverordnung für das untere Tösstal enthält verschiedene Massnahmen, um die Natur- und Landschaftswerte zu schützen. Einige der spezifischen Schutzmassnahmen sind:
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- Bau- und Nutzungsbeschränkungen
- Erhaltung von Lebensräumen:
- Umweltschutzauflagen:
«Bauern verlieren Verantwortung»
Der ZBV erkenne zwar, dass der Kanton in der Einleitung zur Verordnung bereit sei zu erwähnen, dass die Landschaft und die Naturwerte auf die schonende und vorausschauende Bewirtschaftung vieler Landwirte zurückzuführen sei. Anstatt diesen Umstand zu berücksichtigen und zu belohnen, werde diesen Betrieben nun die Verantwortung für ihre Flächen entzogen und die Bewirtschaftung werde von Zürich aus dirigiert, schreibt der ZBV.
Zur Grafik unten: Die Töss durchfliesst Winterthurer Stadtteil Wülflingen und tangiert westwärts die Gemeinden Neftenbach, Pfungen, Dättlikon, Embrach, Rorbas und Freienstein-Teufen, wo sie bei der Tössegg in den Rhein mündet.
Biodiversität als Verliererin?
Die Bewirtschafter würden zu Befehlsempfängern, erkennt der ZBV weiter. Die Motivation, Flächen mit hoher Artenvielfalt weiterhin zu pflegen werde damit zerstört. Auf einzelnen Flächen würde die Fachstelle Naturschutz zwar Hand zu konstruktiven Lösungen bieten. Dies sei jedoch leider nur die Ausnahme, stellt der ZBV fest.
Die Baudirektion verharre auf einer konservierenden Schutzstrategie, die die Entwicklung des Umfeldes nicht berücksichtigt. Die Gefahr bestünde, dass artenreiche Wiesen nicht weiter gefördert würden und die Biodiversität als Verliererin dieser Verordnung hervorgehe, lautet ein Fazit des ZBV. Dafür solle der Kanton dann auch die Verantwortung übernehmen, schliesst der ZBV seine Mitteilung.
An Bauernfeind:
Grosse Klappe nichts dahinter 14 Milliarden sind 4x zuviel. Zuerst informieren, dann vernünftig schreiben.