
Stacheldrahtzäune stellen für Wildtiere eine Gefahr dar. Sie verfangen sich im Draht. Die scharfen Spitzen können Verletzungen verursachen.
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Seit dem 1. Oktober 2021 ist der Stacheldrahtzaun im Kanton St. Gallen ausserhalb des Sömmerungsgebiets verboten. So schreibt es das kantonale Jagdgesetz vor zum Schutz von Wildtieren.
Um den Landwirten genügend Zeit für den Abbau einzuräumen, galt bis zum 30. September 2025 eine Übergangsfrist. Diese Frist ist seit mehr als einem Monat abgelaufen. Doch auch nach dieser Frist gibt es im Werdenberg immer noch Stacheldrahtzäune, sagt Wildhüter Sepp Koller unter Berufung auf das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) gegenüber wundo.ch.
Die Wildhut stellt bei ihren Diensttouren immer noch Stacheldrahtzäune fest; ausserdem bekommt sie Hinweise von Drittpersonen.
Die Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Zäune nicht abgebaut haben, müssen mit einer Anzeige rechnen. Gemäss Koller seien auch mehrere Anzeigen gemacht worden. Die Busse kann bis zu 20’000 Franken kosten.
Nach wie vor verwendet werden darf Stacheldraht für die Einzäunung und die Sicherung von Rindviehweiden im Sömmerungsgebiet, nach der Alpzeit muss er jedoch abgebaut werden.


Die stellen intressiert das nich. Wie auch jeder zweite hof ein unordnung hat und subventione in popo erhalten