/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

«Profitmaximierung auf Kosten der Schweine»

sda |

 

Vor dem Bezirkssgericht Arbon TG hat am Mittwoch der mehrtägige Prozess über den so genannten «Fall Hefenhofen» begonnen. Am ersten Tag ging es um den illegalen Handel mit beeinträchtigten Ferkeln. Der Staatsanwalt forderte die Verurteilung, die Verteidiger verlangten Freisprüche der drei Beschuldigten.

 

Der Schweinehandel ist ein Nebenschauplatz im Verfahren um schwere Missstände auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Hefenhofen im Thurgau. Anfang August 2017 war der Hof zwangsweise geräumt worden. In der Folge flog der illegale Handel des Bauern mit den beiden mitbeschuldigten Metzgern – Vater und Sohn – auf. Es geht dabei um Ferkel mit Beeinträchtigungen, so genannte «Kümmerer».

 

«Profitmaximierung mit Tierleid»

 

Laut Staatsanwalt haben alle drei Beteiligten «mit dem Leid der Kümmererschweine ihren Profit maximiert». Dabei hätten sie wohlweislich jegliche Spuren vermieden. Dokumente zu den allermeisten Tieren seien verschwunden, Zahlungen seien bar auf die Hand erfolgt. Der Handel mit den insgesamt 120 bis 150 Ferkeln innerhalb von rund zwei Jahren sei bewusst und gezielt an Tierarzt und Fleischschauer vorbeigeschleust worden. Dass der Sohn des Metzgermeisters als Geschäftsführer des Betriebs nichts von den Machenschaften seines Vaters mit dem Landwirt gewusst haben wolle, sei eine reine Schutzbehauptung.

 

Der Ankläger forderte die Verurteilung aller drei Beschuldigten wegen Tierquälerei und weiterer Delikte. Die beiden Metzger sollten mit bedingten Freiheitsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten bestraft werden. Der Antrag gegen den Hauptbeschuldigten folgt am Freitag, wenn es um die Hauptanklagepunkte geht.

 

Für die beiden Mitbeschuldigten forderte der Ankläger bedingte Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise neun Monaten. Der Antrag gegen den Hauptbeschuldigten folgt am Freitag, wenn es um die Hauptanklagepunkte geht. Ihre Gewinne aus dem Handel sollen die drei zudem dem Staat abliefern.

 

«Crash-Kurs» über Schweinezucht

 

Der ältere Metzger räumte ein, er habe «in einer Grauzone» gehandelt. Er wisse, dass die Regel gelte, «was einmal im Schlachtbetrieb abgeladen worden ist, darf nicht mehr aufgeladen werden.» Die Verteidigerin des älteren Metzgers erteilte dem Gericht einen «Crash-Kurs» über Schweinezucht», wie sie sagte. Es gebe nun einmal Ferkel, die schon bei der Geburt kleiner seien, als die anderen, einen Nabelbruch, einen Hodenhochstand oder andere Defizite hätten. Diese «Kümmerer» hätten schlechte Startchancen.

 

Sie seien an sich gesund, verursachten aber Mehraufwand. Eine Mast lohne sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Auch Schlacht-Grossbetriebe seien nicht interessiert. Solche Tiere, die nicht der Norm entsprächen, würden üblicherweise «entsorgt». Anders gehandelt habe ihr Mandant mit seinen kleineren Betrieben. Er habe jeweils von Anlieferern für wenig Geld «Kümmerer» übernommen und sie etwa zu Spanferkeln verarbeitet.

 

Rund 150 Tiere

 

Dem Landwirt habe er schon früher hin und wieder ein Spanferkel verkauft. Als der Bauer 2016 aufgrund einer behördlich erlassenen Milchsperre über zu viel Milch verfügte, und er selbst zu viele Spanferkel im Tiefkühler hatte, verkaufte er ihm mehr solche Ferkel.

 

Bis August 2017 waren es total rund 150 Tiere. Unter anderem mit der überschüssigen Milch mästete der Bauer sie auf ein vertretbares Schlachtgewicht und verkaufte sie dann dem Metzger zurück, der das Fleisch in den Handel brachte. Keines der Tiere sei ohne Kontrolle auf den Markt gelangt, sagte die Verteidigerin. Das Fleisch sei gesundheitlich völlig unbedenklich gewesen. Er brachte es in den normalen Verkauf.

 

Gegen Schlachtverordnung verstossen

 

Es sei unbestritten, dass ihr Mandant gegen die Schlachtverordnung verstossen habe, wonach einmal abgeladene Tiere nicht mehr weitertransportiert werden dürfen, sondern im jeweiligen Schlachtbetrieb getötet werden müssen. Von Tierquälerei sowie Widerhandlungen gegen das Tierseuchengesetz oder das Bundesgesetz über Lebensmittel könne aber keine Rede sein. Bei der Hofräumung waren etwa 80 Tiere vor Ort, sagte die Verteidigerin. Zwei wurden eingeschläfert, 33 geschlachtet, die übrigen zur Weitermast gebracht. Alle seien gesund gewesen.

 

Auch die Verteidiger des jüngeren Metzgers und des hauptbeschuldigten Landwirts verlangten Freisprüche ihrer Mandanten. Den Ferkeln sei es auf dem Hof des Landwirts «gut gegangen», sagte dessen Anwalt. Beweise für das Gegenteil habe der Ankläger keine vorgelegt.

 

Die Verhandlung geht am Donnerstag weiter. Dann geht es um Beiseiteschaffen von beschlagnahmten Tieren. Beschuldigt sind ausser dem Landwirt zwei Frauen. Um die beanstandeten Zustände auf dem Hof geht es am Freitag. Die Urteile werden voraussichtlich am 21. März eröffnet.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr auf die Jagd?

    • Ja:
      7.09%
    • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
      92.91%
    • Früher ja, jetzt nicht mehr:
      0%
    • Noch nicht, will Ausbildung machen:
      0%

    Teilnehmer insgesamt: 141

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?