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Schaffhausen: Bau von Windrädern beschleunigen

Im Kanton Schaffhausen soll das Verfahren zum Bau von Windkraftanlagen und anderen Anlagen für erneuerbare Energien vereinfacht und beschleunigt werden. Dass die Gemeinden bei grösseren Anlagen nicht mehr mitentscheiden können sollen, ist im Kantonsrat auf Widerstand gestossen. Am 18. Mai entscheiden die Stimmberechtigten.

sda |

Mit einer Änderung des Baugesetzes will der Kanton Schaffhausen den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien beschleunigen. Dazu sollen kantonale Zonen für erneuerbare Energien eingeführt werden. Diese sollen zum Zug kommen, wenn es um grössere Anlagen geht, die im kantonalen Interesse sind. Für kleinere Anlagen soll das Verfahren nicht zur Anwendung kommen.

Höhenzug Randen

Innerhalb dieser kantonalen Zonen für erneuerbare Energien sollen besondere Regeln gelten. Kommunale Bauvorschriften für das betroffene Gebiet würden aufgehoben. Zudem sollen Planung und Baubewilligung im Rahmen einer sogenannten Planfestsetzung in einem Schritt erfolgen, um Zeit zu sparen.

Ein denkbares Gebiet für solche Energiezonen ist laut dem Schaffhauser Energiedirektor Martin Kessler (FDP) der Höhenzug Randen. Für das in der Region beliebte Naherholungsgebiet gelten jedoch auch verschiedene Schutzvorschriften, unter anderem gehört es zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN).

Dass die betroffenen Gemeinden nur noch angehört, aber nicht mehr aktiv mitentscheiden sollen, ist im Kantonsrat auf Widerstand gestossen. Windräder oder andere Anlagen sollen auch ohne ihre Zustimmung gebaut werden können.

Im Kantonsrat wurde die Gesetzesänderung dennoch mit 29 zu 22 Stimmen angenommen. Während die SVP-EDU-Fraktion praktisch geschlossen Nein stimmte, gab es von der FDP Nein-Stimmen sowie Enthaltungen. Alle anderen Parteien stimmten grossmehrheitlich zu.

Bündelung von Energievorschriften in neuem Gesetz

Etwas weniger umstritten im Kantonsrat war die Schaffung eines Energiegesetzes. Auch über diese Vorlage wird am 18. Mai abgestimmt. Das neue Energiegesetz enthält zahlreiche Bestimmungen zum Thema, die bisher im Baugesetz oder im Elektrizitätsgesetz enthalten waren. Einzelne neue Bestimmungen gibt es beispielsweise zum Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung.

Da das Gesetz über die Ombudsstelle im Kantonsrat zwar eine klare Mehrheit, aber nicht die nötige Vier-Fünftel-Mehrheit für das Inkrafttreten ohne Referendum erreichte, wird es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.

Kommentare (1)

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  • Gesunder Menschenverstand | 22.04.2025
    Mit den Windräder unsere Böden mit PEFAS belasten (Flügelabrieb). Das finde ich nicht wirklich sinnvoll. Nachher will es keiner gewesen sein...
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