Der Weg sei nun frei, die vorfinanzierten Sanierungskosten bei Hauptaktionärin, Organen und Versicherungen der konkursiten Raduner & Co. AG einzufordern, schrieb der Kanton Thurgau in einer Mitteilung. Er bezog sich dabei auf ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts. Dieses bestätigte die Millionenforderung des Kantons gegen die Konkursmasse der früheren Textilveredlerfirma Raduner, deren Gelände am Bodensee stark mit Schadstoffen belastet war.
Es würden nun weitere Verfahren angestrebt, um die Verursacher in die Pflicht zu nehmen, erklärte Martin Eugster, Chef des Thurgauer Amtes für Bau und Umwelt, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die gesamte Forderung von 14,34 Millionen Franken zu erhalten, werde jedoch wohl kaum möglich sein.
«Ein Meilenstein»
Die Firma Raduner verkaufte 2009 ihre letzten Grundstücke für 8,3 Millionen Franken und leitete das Geld an die Hauptaktionärin weiter, schrieb der Kanton Thurgau in seiner Mitteilung. «Nur einen Tag später wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und rund fünf Jahre später - im Februar 2014 - wurden die Bilanz deponiert und der Konkurs eröffnet.»
Das Urteil des Bundesgericht ist für den Kanton Thurgau «ein Meilenstein» nach einer Verfahrensdauer von fast zehn Jahren. Es gehe darum, sagte Eugster, dass nicht alleine das Gemeinwesen diese millionenteure Altlastensanierung bezahlen muss.
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