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Vogelgrippe-Fall: Zürich ergreift Massnahmen

Nach dem Fund eines toten Höckerschwans mit Vogelgrippe in Kleinandelfingen ZH hat der Kanton Zürich Massnahmen gegen die Ausbreitung des hochansteckenden Virus› erlassen. Von den Massnahmen betroffen sind Halterinnen und Halter von Geflügel in der Nähe des Fundorts.

blu/sda |

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Kontroll-, sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, wie das BLV am Donnerstag auf dem Kurznachrichtendienst X schrieb.

 

Ein zum Jahreswechsel tot aufgefundener Höckerschwan im Gebiet Oerlingerried (Gemeinde Kleinandelfingen) wurde positiv auf die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) getestet. Bei dem Fund handelt es sich gemäss einer Übersichtskarte des BLV um den schweizweit ersten Fall eines HPAI-positiven Wildvogels seit Mitte Oktober vergangenen Jahres.

Märkte und Ausstellungen verboten

 In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat das kantonale Veterinäramt rund um die Fundstelle ein Kontrollgebiet mit einem Radius von 1 Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete müssen die Geflügelhaltenden Massnahmen, insbesondere im Bereich der Biosicherheit ergreifen, damit das Vogelgrippe-Virus nicht in die Tierhaltungen eingeschleppt wird (siehe Kasten).

«Märkte und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden soll, sind aufgrund der aktuellen Infektionslage als kritisch zu betrachten», heisst es in der Mitteilung des Kantons. Deshalb sind Märkte und Ausstellungen mit Geflügel bis auf Weiteres im Kanton Zürich verboten.

Angeordnete Massnahmen

Damit die Vogelgrippe sich nicht ausweitet, müssen gemäss dem Kanton Zürich im Kontrollgebiet folgende Massnahmen zum Schutz der Geflügelhaltungen eingehalten werden.  Im Beobachtungsgebiet sind die Massnahmen für Tierhaltungen ab 50 Tieren verbindlich. 

  • Die Auslaufhaltung muss so gestaltet werden, dass der Kontakt mit Wildvögeln verhindert wird. Geflügelhaltende können für ihre Tiere zwischen drei Möglichkeiten wählen: geschlossener Aussenklimabereich (Wintergarten für Hausgeflügel); Auslauffläche und Wasserbecken mit Zäunen und Netzen (Maschenweite maximal 4 cm) gegen Zuflug von Wildvögeln schützen oder geschlossener Stall oder Haltungssystem, das für Wildvögel unzugänglich ist.
  • Während der Infektionszeit müssen Hühner getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
  • Damit das Virus nicht in die Tierhaltung eingeschleppt wird, muss die Anzahl Personen, die Zutritt zur Tierhaltung haben, auf das Notwendigste beschränkt werden. Eine Hygieneschleuse, in der entsprechende Stallkleidung und Schuhe gewechselt werden, und die Möglichkeit zum Händewaschen und -desinfizieren müssen vorhanden sein.
  • Zusätzlich dürfen Tiere im Kontrollgebiet nicht an einen anderen Ort verbracht oder verstellt werden.

Im Kontroll- und Beobachtungsgebiet gibt es keine Einschränkungen bezüglich Verkauf von Eiern oder Schlachten von Tieren. 

Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung.

Der Kanton Zürich bittet die Tierhalter, sich umgehend an die Tierärztin oder den Tierarzt zu wenden, wenn bei den Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.

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