Während den Festtagen präsentieren wir euch in regelmässiger Folge Artikel, die 2024 auf reges Interesse gestossen sind. Dieser Artikel wurde am 9. März 2024 erstmals publiziert.
Das «Bluema-Hüsli» in Wiesedangen ZH verkauft neben Regionalprodukten auch importierte Blumen. Damit verstösst es gegen gesetzliche Auflagen, die ein Hofladen erfüllen muss. So dürfen Hofläden nur landwirtschaftliche Produkte aus einem Umkreis von maximal 15 Kilometern angeboten werden. Statt entsprechende Anpassungen vorzunehmen, hat sich das Besitzerpaar entschlossen, den Laden per Ende Jahr aufzugeben.
Bewilligungsvoraussetzungen
Verkauf ( Art. 16a RPG , Art. 34 Abs. 2 RPV )
Bauten und Anlagen für den Verkauf überwiegend eigener landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte sind zonenkonform, wenn:
- die Produkte aus der Region stammen (Radius von 15 km) und zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder in einer Produktionsgemeinschaft erzeugt werden.
- Aufbereitung, Lagerung und Verkauf nicht industrieller oder gewerblicher Natur sind.
- der landwirtschaftliche oder gartenbauliche Charakter des Standortbetriebes gewahrt bleibt.
-> Hier gehts zu einem Merkblatt, zusammengestellt von der Baudirektion des Kantons Zürich
Die Wogen in der Bevölkerung gehen hoch. Es fallen Worte wie «Überregulierung», «Behördenwahnsinn» oder «Paragrafenreiterei». Auf der anderen Seite heisst es, dass das «Bluemä-Hüsli» durch die Importe den Wettbewerb verzerre und sich einen unfairen Vorteil gegenüber normalen Blumenläden verschaffe. Tatsächlich geniessen die Hofläden gegenüber dem übrigen Gewerbe einige Vorteile.
6 von 20 Hofläden vorschriftswidrig
«Der Landbote» hat sich in der Region Winterthur die Hofläden genauer unter die Lupe genommen. Er hat das Sortiment von 20 Hofläden analysiert, um herauszufinden, ob die angebotenen Produkte den geltenden Vorschriften für Hofläden entsprechen. Diese schreiben vor, dass mindestens die Hälfte der verkauften Produkte vom eigenen Hof stammen muss.
Andere angebotene landwirtschaftlichen Produkte müssen aus der Region kommen, konkret aus einem Umkreis von 15 Kilometern. Industriell gefertigte und importierte Produkte dürften in Hofläden nicht verkauft werden. «Der Landbote» deckt mit seiner Recherche auf, dass 6 von 20 Hofläden aus der Region Winterthur die kantonalen Vorschriften missachten und also Produkte anbieten, die in einem Zürcher Hofladen nicht angeboten werden dürften.
Ende Jahr soll das Meier’s Bluemä-Hüsli in #Wiesendangen schliessen. Jetzt sammelt eine Wiesendangerin Unterschriften – erfolgreich.https://t.co/tMgSXyon9E
— Landbote.ch (@landbote) February 21, 2024
Wenn der Hofladen zum «Dorflädeli» wird
«Der Landbote» betont aber, dass in der Regel nur vereinzelte nicht-konforme Produkte angeboten werden, wie Bier aus einer zu weit entfernten Brauerei, Käse aus dem Nachbarkanton oder Plastikspargelschäler. In drei Fällen seien die Verstösse jedoch etwas grober gewesen. So werden in drei Hofläden exotische Früchte, Süssgetränke und andere industriell gefertigte Produkte angeboten.
Zwei dieser drei Hofladenbesitzer waren bereit anonym Auskunft zu geben. So verkauft Bauer X vor allem Gemüse und Früchte, aber eben auch Gewürze, Balsamico und exotische Früchte. Angefangen habe er mit eigenen Produkten. Das Sortiment hat er dann laufend ausgebaut. Heute gleicht sein Hofladen einem kleinen «Dorflädeli». Auch Bauer Y bietet importierte Früchte und Gemüse an, wie Peperoni, Auberginen, Orangen.
Mit diesem erweiterten Angebot wollen die Bauern die Kunden auch im angebotsärmeren Winter nicht verlieren. Anderseits würden sie einer Nachfrage nachkommen. Den wenn ein Kunde keine Zitronen kaufen könne, würde er den Hofladen gänzlich meiden und gleich alle Waren an einem anderen Ort einkaufen, zeigt sich Bauer X überzeugt.
Keine Standard-Kontrollen
Weshalb aber werden die Behörden nur im «Bluemä-Hüsli»-Fall aktiv, nicht jedoch in anderen Fällen, fragt sich «Der Landbote». Die Antwort ist verständlich. Zürcher Hofläden werden nicht kontrolliert. Die Behörden greifen erst dann ein, wenn ein Hinweis eingeht oder eine Gesetzeswidrigkeit offenkundig wird. Im «Bluemä-Hüsli»-Fall waren es die Besitzer selbst, die den Behörden diesen Hinweis geliefert haben. In einer Zeitungsreportage haben sie öffentlich gemacht, woher sie ihre Blumen beziehen, nämlich von der Blumenbörse in Wangen-Brüttisellen. Und diese Börse importiert Blumen aus der ganzen Welt.
Auch die Besitzer des «Bluemä-Hüsli» haben mit Schnittblumen aus der Region begonnen und dann das Sortiment laufend ausgebaut. Sowohl das «Bluemä-Hüsli»-Team wie auch die Bauern X und Y wussten nicht, dass sie mit ihrem Sortiment gegen das Gesetz verstossen. Sie kritisieren die 15-Kilometer-Regel scharf. Wenn ein Bauer im Tösstal auf seinem Hof Spargeln aus dem Wyland verkaufen wolle, könne er das nicht. Region heisst für sie Ostschweiz.
Doch Nichtwissen schützt vor dem Gesetz nicht. Es ist an den Hofladenbesitzer sich über aktuelle Auflagen zu informieren, auch, oder vor allem, wenn sich diese im Laufe der Jahre verändert haben sollten. Die grosse Anteilnahme der Bevölkerung hätte die Mitbesitzerin Therese Meier überrascht. Sie sei für Gespräche offen, «um zumindest nochmals gemeinsam an einen Tisch zu sitzen», sagt Meier der «Winterthurer-Zeitung».
Zürcher Bauernverband anerkennt Auflagen
Wie so oft stehen dem Gesetz auch hier Unverständnis und viele Emotionen entgegen. So wurde eine Petition «gegen die Schliessung vom Meier's Bluemä-Hüsli» gestartet. «Hier MUSS es eine Lösung geben, damit das Meier's Bluemä-Hüsli weiterhin bestehen kann», heisst es dort. Die SVP Wiesendangen äussert auf ihrer Internetseite «tief empfundenes Missfallen» über das Vorgehen der Behörden.
Der Zürcher Bauernverband (ZBV) hingegen äussert sich zurückhaltender. Er verweist darauf, dass ein Hofladen gegenüber dem Gewerbe gewisse Vorteile hat. So müsse sich ein Hofladen nicht an Öffnungszeiten halten und habe weniger Gesamtkosten. «Die Auflagen gelten und sollten eingehalten werden», sagt Barbara Hembd, Mediensprecherin vom ZBV zum «Der Landbote».
Thomas Meier, Geschäftsführer vom Schweizer Floristenverband, findet deutlichere Worte. Er sagt, dass Hofläden, die sich nicht an die Vorlagen halten, für seine Branche ein Problem seien. Blumengeschäfte hätten höhere Kosten, würden sich an Berufsbildungskosten beteiligen und seien dem Markt schutzloser ausgeliefert.
Mann wird überall schikaniert mit sinnlosen und absurden unverständlichen vorschriften.
Neider sollten sich an der eigenen Nase nehmen Und warum 15 km entfernung???🙈🙈🥺
Lasst uns Bauern doch mal einfach machen äs gäbe sooooooo vieles wenn mir mit normalen Menschenverständlichen Leuten und nicht mit Sesellfurzern zu tun hätten
Auflagen und Gesetze die total nicht nachvollzierbar sind.
Der Floristenverband hat mit dem Bluemähüsli nichts zu tun.
Es bildet auch keine Lehrlinge aus!!!!
Jeder kann frei wählen, wohin er nach seiner Lehre zur Arbeit geht. Wer arbeitet heute noch auf seinem gekernten Beruf?…. Wenige!!!!
Das wäre lustig wenn es nicht wahr wäre.
Nein, was den Wettbewerb verzerrt, ist die unaufhörliche Regulierung, der Entscheidungskraft des Individuums.
Die Keynes'sche Wirtschaftphilosophie bedingt dies