Seit dem 1. Dezember ist es gemäss der neuen Jagdverordnung des Bundes erlaubt den Wolfsbestand zu regulieren. Von dieser Regelung haben auch St. Galler Wildhüter Gebrauch gemacht und in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar eine Wölfin erlegt, wie der Kanton St. Gallen auf seiner Internetseite informiert.
Jagd auf ganzes Rudel
Zusätzlich zur Jagdverordnung des Bundes hat das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei den Abschuss des gesamten Calfeisentalrudels verfügt. Das Calfeisentalrudel ist für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich, die oft in geschützten Herden gerissen wurden.
In der Nacht auf Montag konnte die Wildhut im Taminatal jetzt einen ausgewachsenen weiblichen Wolf aus dem Calfeisentalrudel erlegen. Der Wolf wird am Institut für Fisch-und Wildtiergesundheit der Universität Bern untersucht.
Der «Schweizer Bauer» hat bereits über dieses Calfeisentalrudel berichtet . So als letzten Sommer diesem Rudel fünf neue Wolfswelpen zugeschrieben werden konnten. Dann sind diese Wölfe auch direkt vor einer Alphütte beobachtet worden.