Auf einer dem Kanton Zürich gehörenden Parzelle soll laut Fachstelle Naturschutz im Zuge eines Naturschutzprojekts der fruchtbare Oberboden abgetragen werden. Das ist für den Zürcher Bauernverband (ZBV) ein No-go. Denn Oberboden gehöre zur höchsten Nutzungseignungsklasse.
Über Generationen gepflegt
Ausserdem werde die Parzelle derzeit von einem Landwirt bewirtschaftet. Noch 2024 wurden auf der betroffenen Fläche Zuckerrüben angebaut. Dies ist laut der Medienmitteilung des ZBV ein klarer Beleg für die hohe Produktivität dieses Bodens.
«Dass solche wertvollen Fruchtfolgeflächen, die über Generationen sorgsam gepflegt wurden, ohne breite Diskussion und ohne Rücksicht auf die Produktion von Lebensmitteln mit einem Fingerschnippen unwiederbringlich geopfert werden, ist inakzeptabel», so schreibt der Verband.
ZBV sieht rote Linie überschritten
Während Abhumusierungen in bestehenden Naturschutzgebieten – wie aktuell im Langen Riemen in Wetzikon ZH – in Einzelfällen sinnvoll sein könnten, überschritten Projekte wie das in Marthalen eine rote Linie.
Die Bundesverfassung sieht einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent vor. «Mit aktuell lediglich 46 Prozent verfehlen wir dieses Ziel deutlich», wie der ZBV weiter schreibt. Angesichts des gleichzeitigen Bevölkerungswachstums stelle sich die Frage, wie dieser Wert erreicht werden soll, wenn weiterhin die fruchtbarsten Böden unwiederbringlich verloren gingen.
Lukrative Handelsware
Laut dem Verband wäre die einzige verbleibende Option ein verstärkter Import von Lebensmitteln aus Ländern mit deutlich geringeren ökologischen und sozialen Standards. «Doch das ist weder nachhaltig noch verantwortungsvoll», tut der Verband seine Meinung in der Mitteilung kund.
Hinzu komme – so der ZBV –, dass oft unklar ist, wo der abgetragene Humus lande: «Statt in sinnvolle, bewilligte Bodenaufwertungsprojekte zu fliessen, verschwindet er in intransparenten Kanälen und wird zur lukrativen Handelsware.» Auch das verurteilt der Zürcher Bauernverband nach eigenen Angaben scharf.
Resolution verabschiedet
An der Delegiertenversammlung vom 2. April 2025 verabschiedete der Zürcher Bauernverband einstimmig eine Resolution, die unmissverständlich klarmacht:
- 1. Fruchtfolgeflächen sind für Abhumusierungen tabu.
- 2. Wo Abhumusierungen – z. B. in bestehenden Naturschutzgebieten – sinnvoll erscheinen, muss die landwirtschaftliche Wiederverwertung des Bodens bewilligt, bekannt und regional sichergestellt sein.
«Was in Marthalen geplant ist, überschreitet eine klare Grenze. Die Zürcher Landwirtschaft wird sich dem mit Nachdruck und Entschlossenheit entgegenstellen», macht der ZBV in seinem Schreiben abschliessend klar.
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