Es brauche spezielle Umstände, damit eine rechtliche Verantwortung von Drittpersonen vorliege, erklärte Müller. Im Fall Bondo müsse geprüft werden, ob die Verantwortlichen um die Steinschlaggefahr wussten. Dass bei jedem Risiko Wanderwege geschlossen würden, sieht die Expertin skeptisch. «Dann können wir nicht mehr in die Berge», wird Müller im «Tages-Anzeiger» zitiert.
Die Bündner Staatsanwaltschaft reichte die Anklage erst nach einem nachträglichen Gutachten ein. Angehörige der Opfer des Bergsturzes waren zuvor gegen die Einstellung der Untersuchung bis vor Bundesgericht gegangen. Im Gutachten ist die Rede von «zahlreichen Vorboten», welche das Unglück angekündigt hätten.
Angeklagt sind fünf Personen, unter anderem Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) und die amtierende Nationalrätin Anna Giacometti (FDP), damalige Gemeindepräsidentin von Bondo. Acht Menschen starben am 23. August 2017.