Mit dieser Regelung setzte die Glarner Regierung einen Vorstoss der kantonalen SVP-Fraktion um, wie sie am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Ziel sei es, die Jägerschaft für die durch den Bund bewilligten Abschüsse beiziehen zu können. In Graubünden beispielsweise konnten die Jäger dies bereits in der vergangenen Jagdsaison tun.
Busse bei Fehlabschüssen
Es gelten allerdings einige Regeln: Nur wer sich anmeldet, eine spezielle Schulung absolviert und ein gültiges Patent hat, darf auf das geschützte Raubtier schiessen. Dies allerdings primär während der Hoch- und Niederwildjagd, so sollen Fehlabschüsse minimiert werden.
Kommen diese trotzdem vor, müssen die Jäger eine Busse zahlen. 500 Franken für Welpen, 2500 Franken für erwachsene Wölfe und 5000 Franken, falls das Tier ausserhalb der geregelten Zeiten oder Gebieten getötet wird. Verstösst jemand gegen die Regeln und transportiert beispielsweise den getöteten Wolf widerrechtlich ab, wird ihm die Zulassung entzogen, wie die Regierung weiter schrieb.
Mithilfe auch bei Vergrämung
Die neue Verordnung sieht ausserdem vor, dass die Jägerinnen und Jäger auch bei der sogenannten Vergrämung mithelfen dürfen. Diese umfasst gezielte Schüsse in Wolfsnähe, um bei den Tieren Angst auszulösen und sie somit gezielt von Gebieten fernzuhalten.
Auch darf die Jägerschaft die Wildhut neu bei der Besenderung von Wölfen unterstützen und somit die Tiere einfangen. Die neue Regelung soll am 15. Juli in Kraft treten.
Kernpunkte der neuen Verordnung
- Voraussetzungen für den Einbezug: Jägerinnen und Jäger mit einem gültigen Glarner Jagdpatent können nach einer speziellen Schulung und Anmeldung beigezogen werden.
- Rahmenbedingungen für Abschüsse: Die Verordnung legt fest, wann und unter welchen Bedingungen Wolfsregulierungen durch Jagende erfolgen dürfen. Abschüsse sind primär während der Hoch- und Niederwildjagd auf Schalenwild erlaubt, um die Verwechslungsgefahr mit Welpen zu minimieren und Fehlabschüsse zu verhindern.
- Mithilfe bei Fang und Vergrämung: Jagende können die Wildhut auch bei der Besenderung und Vergrämung von Wölfen unterstützen.
- Keine Gebühren oder Entschädigungen: Die Mithilfe der Jägerschaft erfolgt auf freiwilliger Basis und wird nicht zusätzlich vergütet.
- Konsequenzen bei Fehlabschüssen: Für Fehlabschüsse sind gestaffelte Gebühren vorgesehen, die von 500 Franken für Welpen bis 2500 Franken für erwachsene Wölfe reichen, um leichtfertige Abschüsse zu unterbinden. Widerrechtliche Abschüsse ausserhalb der regulierten Zeiten oder Gebiete werden mit einer Gebühr von 5000 Franken geahndet und strafrechtlich verfolgt.
- Entzug der Zulassung: Bei einem Verstoss gegen die Vorschriften für die Mithilfe, z. B. bei einem Abtransport des erlegten Tieres wird die fehlbare Person mit sofortiger Wirkung von der Mithilfe im laufenden Jahr ausgeschlossen.
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