Die Geldstrafe muss der Bauer aus der Region Gaster-See zwar nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren noch einmal straffällig wird. Was aber an ihm haften bleibt und er also bezahlen muss sind die Verfahrenskosen von 1’650 Franken. Ein Betrag, der also höher ist als die Busse selbst.
Streitpunkt Vegetationsruhe
Konkret habe der Bauer fahrlässig, also ohne die nötige Vorsicht, gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz verstossen. Dieses Gesetz besagt, dass während der Vegetationsruhe im Winter nicht gegüllt werden darf. Wie der Kanton St. Gallen auf seiner Webseite schreibt, darf Gülle nur ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff auch aufnehmen können. Im Winter, respektive während der Vegetationsruhe sei dies nicht der Fall, heisst es.
Diese Vegetationsruhe beginnt, wenn die Durchschnittstemperatur an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter fünf Grad liegt. Sie wird unterbrochen, wenn es sieben Tage in Folge fünf Grad oder wärmer ist.
Welche Messstation gilt?
Der Kanton sieht vor, dass zur Bestimmung der Temperatur die Messstationen in der Nähe des zu düngenden Ortes heranzuziehen sind. So gibt es Messstellen in Siebnen und Jona. Die Vegetationsruhe begann an diesen Stellen am Montag, 5., beziehungsweise Dienstag, 6.Dezember 2022.
Der Bauer solle nun am Mittwoch, 7. Dezember in der Region noch Gülle auf einem Feld ausgebracht haben, heisst es im Artikel der «Südostschweiz». Und dies, obwohl ihm die kantonale Temperaturtabelle des Amts für Umwelt bekannt war, wie es im Strafbefehl heisst. Als pflichtbewusster Bürger hätte er diese Tabelle zu Rate ziehen sollen, was er unvorsichtigerweise nicht getan hätte, heisst es weiter.
Bauer wehrt sich
Auch die Anklage selbst würde einräumen, dass die Voraussetzungen für das Ausbringen von Gülle eigentlich gegeben waren. Der Bauer habe also nicht vorsätzlich gehandelt. Auch verwies der Bauer auf die Daten anderer Messstationen, die belegen sollen, dass die Temperaturen auch regional variieren könnten. Deshalb sei die Messstation in Jona auch nicht repräsentativ, führte er aus.
Auch sei der Boden noch offen und warm gewesen, räumte der Landwirt ein. «Mit gesundem Menschenverstand macht es keinen Sinn, wegen so was verurteilt zu werden», sagte der Bauer. Auch habe er keine Sünde begangen und auch nicht absichtlich etwas falsch gemacht.
Für sich selbst hat er verständlicherweise einen Freispruch beantragt und wohl berechtigterweise auch die Justiz in Frage gestellt. «Man sollte die Frage klären, ob das Gesetz richtig ist», wird der Bauer von der «Südostschweiz» zitiert.
Eigentlich hat der Bauer ja recht, aber…
Der Richter liess sich von diesen Argumenten jedoch nicht beeindrucken und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Umweltgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 1’200 Franken. Als Rechtfertigung fügte der Richter auch an, dass man wohl darüber streiten könne, ob ein Gesetz richtig sei oder nicht. An da Gesetz aber müsse man sich halten.
Und wenn der Bauernstand dieses Gesetz als unsinnig betrachten würde, könne er politisch dagegen vorgehen. Ob der Bauer das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterziehen werde, ist noch ungewiss.
Durch Gesetze werden Minderheiten wie die Landwirte von der gleichgültigen oder irregeleiteten Mehrheit unterdrückt. Das widerspricht dem Geist der Bundesverfassung!
Aus der Region für die Region...