Wölfe sind bei der Wahl ihrer Beute sehr anpassungsfähig, doch sie jagen hauptsächlich Huftiere. Der Wolf ist ein Hetzjäger und Opportunist: Er reisst Beute, wann immer sich eine günstige Gelegenheit bietet.
Marcel Langthim
Jägerinnen und Jäger sollen in Graubünden auch bei der nächsten Jagd wieder Wölfe töten dürfen. Dies stellte die Regierung der SVP nach deren Fraktionsauftrag in Aussicht.
Fehlschuss ist ein Vergehen
Hingegen lehnte sie Forderungen nach tieferen Bussgeldern bei Fehlabschüssen ab. Dies ging aus der Antwort der Regierung am Montag auf den Fraktionsauftrag der SVP hervor. Die Partei verlangte, die Jägerschaft bei den Wolfsabschüssen stärker einzubeziehen, Ordnungsbussen bei Fehlabschüssen zu reduzieren, beim Bund möglichst viele Abschüsse bewilligen zu lassen und die Wolfsjagd zu verlängern.
Bis auf den ersten Punkt lehnte die Bündner Regierung jedoch alle Forderungen ab. Zu den Ordnungsbussen hielt sie fest, dass der Abschuss einer geschützten Tierart ein strafrechtliches Vergehen. «Vergehen können gemäss Bundesrecht im Unterschied zu Übertretungen nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden und müssen bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt werden», schreibt die Regierung. Über die Strafe entscheide die Staatsanwaltschaft.
Jagd wird nicht verlängert
Zu den Bewilligungen beim Bund betonten die kantonalen Behörden abermals das Ziel einer Koexistenz zwischen Mensch und Wolf. Es benötige dazu Herdenschutz wie auch Abschüsse. Die eidgenössische Jagdgesetzgebung gebe hierzu vor, wie stark in die Bestände eingegriffen werden darf. Diesen Spielraum habe Graubünden bei der letzten Jagdsaison mit 48 getöteten Wölfen ausgeschöpft.
Grundsätzlich hätte man in Graubünden 66 Wölfe töten dürfen. So viele Abschüsse waren bewilligt worden. Die SVP forderte deshalb, die Jagd künftig zu verlängern, bis alle Abschüsse durchgeführt worden sind. Die Regierung erklärte jedoch, dass gegen Ende der Jagd Jungwölfe kaum mehr von erwachsenen Tieren unterschieden werden können. Eine verlängerte Jagd und ein stärkerer Einbezug der Jägerschaft würde also lediglich Fehlabschüsse provozieren.
2900 Jägerinnen und Jäger
Hingegen begrüssten die Behörden den erneuten Einbezug der Jägerschaft bei der regulären Jagdzeit. 2900 Jägerinnen und Jäger liessen sich im vergangenen Jahr für die Wolfsjagd im Kanton schulen. «Es hat sich gezeigt, dass sich die Jägerschaft ihrer Verantwortung im Umgang mit Wildtieren – auch mit konfliktträchtigen Arten wie dem Wolf – bewusst ist», schreibt die Regierung.
Aufgrund dieser Erfahrungen soll am Einbezug der Jägerschaft für die Entnahme von ganzen Wolfsrudeln während der Hochjagd und der Sonderjagd festgehalten werden. Auch Schulungen sind sind gemäss der Regierung wieder geplant.