Die Teilrevision der JSV, die der Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet hat, ermöglicht neu die proaktive Bestandsregulierung von Wolfsrudeln im Herbst und Winter sowie weiterhin die Bestandsregulierung von schadenstiftenden Wolfsrudeln während der Sommermonate.
Bei der Entnahme von ganzen Rudeln wird vorausgesetzt, dass sich die Wolfsrudel in Bezug auf das Reissen von Nutztieren oder gegenüber dem Menschen verhaltensauffällig zeigen, schreibt der Kanton Graubünden in einer Mitteilung. Sämtliche Abschussgesuche müssen weiterhin vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt werden.
Vier ganze Rudel komplett erlegen
Ziel des Kantons Graubünden ist es, in einem ersten Schritt Konflikte in Problemgebieten mit verhaltensauffälligen Wölfen gegenüber Menschen und Nutztieren effizient zu minimieren. Der Kanton beantragt hierzu die Bewilligung für eine vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn.
«Diese Entnahmen sollen in erster Linie bezwecken, die nachgewiesenen Angriffe auf Rinder durch die Wolfsrudel Stagias und Vorab sowie die wiederholte Überwindung von Herdenschutzmassnahmen durch die Wolfsrudel Beverin und Lenzerhorn für die kommende Weidesaison zu verhindern», hält der Kanton Graubünden fest.
Weiter hat der Kanton auch die Entnahme von bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Wolfsrudels Rügiul im Puschlav und des Wolfrudels Jatzhorn in Davos beantragt. Neben den nun beantragten 27 Abschüssen sind in den Wolfsrudeln Valgronda, Stagias, Vorab, Moesola und Lenzerhorn bereits zusätzlich insgesamt 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen nach bisherigem Recht verfügt.
Die Karte gibt eine Übersicht über die aktuelle Wolfspräsenz (Rudel) im Kanton Graubünden.
gr.ch
Abschüsse nur bis Ende Januar möglich
Das Amt für Jagd und Fischerei ist seit Wochen mit den Vorbereitungen beschäftigt, damit die revidierte Jagdverordnung ab dem 1. Dezember 2023 ohne Verzögerung umgesetzt werden kann. Die ersten Entnahmen nach neuem Recht sind aber nur bis 31. Januar 2024 möglich. «Damit eine spürbare Wirkung bereits für den Alpsommer 2024 erzielt werden kann, sind die Vollzugsbehörden stark gefordert. Der Schutz der Kleinviehherden bleibt weiterhin zentral, damit die Schäden reduziert werden können», heisst es weiter.
Unter Vorbehalt einer Zusage des Bundesamtes für Umwelt für die beantragten Rudelentnahmen wird die Sonderjagd die Behörden unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Sonderjagd in den betreffenden Regionen noch im Gange ist. Der Kanton ist in Kontakt mit dem kantonalen Patentjägerverband und wird die Jägerschaft in den betroffenen Regionen in den kommenden Tagen über den Ablauf informieren.
WWF zeigt Verständnis
Erste Reaktionen von Umweltverbänden auf die geplante grosse Wolfsjagd sind überraschend zustimmend. Die Abschusspläne seien nachvollziehbar, erklärte Anita Mazzetta, Leiterin des WWF Graubünden, gegenüber den Regionaljournal Graubünden von Radio SRF. Sie beträfen Wolfsrudel, die Schäden verursacht hätten.
Im Detail müsse der WWF das Abschussgesuch zwar noch prüfen, etwa was die Auswirkung auf den Wald und dessen Verjüngung anbelange. «Grundsätzlich finden wir aber, geht es in die richtige Richtung», sagte die WWF-Leiterin.
Gruppe Wolf: «Hilft Bauern nicht»
Kritischer äusserte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Gruppe Wolf Schweiz: Der Kanton Graubünden schiesse übers Ziel hinaus. «Dass fast alle Rudel in der Surselva entfernt werden sollen, ist stossend, da dort die Schäden dieses Jahr überschaubar waren», erklärte Geschäftsführer David Gerke.
Die Behörden hätten einseitig die Wünsche der Landwirtschaft in den Vordergrund gestellt. Angesichts hoher bis zu hoher Reh- und Hirschbestände im Bündner Wald sei die vollständige Entfernung von Wolfsrudeln aber nicht verhältnismässig.
Ob man der Landwirtschaft mit der Entfernung von Rudeln tatsächlich helfe, stellt Gerke zudem in Frage. Es würden «ohnehin umgehend neue Wölfe zuwandern», ist der Wolfsschützer, Schafhalter und Jäger überzeugt. Herdenschutz sei und bleibe eine Notwendigkeit.
Meldung von Beobachtungen weiterhin wichtig
Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, besonders im Winterhalbjahr. Meldungen aus der Bevölkerung geben der kantonalen Wildhut wichtige Hinweise über den Aufenthaltsort der Wölfe. Das Amt für Jagd und Fischerei bittet deshalb nach wie vor um sofortige Meldung über Nachweise der Tiere an die lokalen Wildhutorgane.
Zuständig für Grossraubtiere beim kantonalen Amt für Jagd und Fischerei ist Arno Puorger (081 257 87 67 oder [email protected] ).
Hier können Sie die revidierte Jagdordnung (JSV) im Wortlaut nachlesen.
Wenn ihr noch lange wartet, bis die Politik entscheidet, hat sich der Wolfsbestand mehr als verdoppelt
Sind wir aber nicht. Das dümmste Geschöpf auf Erden, aber immer bereit Gott zu spielen.
Robi, die Futterkette für den Wolf funktioniert in der kleinräumigen Schweiz eben nicht, das wussten schon unsere Vorfahren und hat mit Hexenverbrennung nichts zu thun. Alles durch die rosarote Brille zu sehen nützt niemandem.