Gemäss Angaben des Amts für Jagd und Fischerei leben auf Kantonsgebiet zwölf Wolfsrudel sowie zwei weitere Rudel an der Kantonsgrenze zum angrenzenden Ausland respektive zum Kanton Tessin. In bislang zehn Rudeln wurde eine Reproduktion bestätigt.
34 Wolfswelpen
Acht Reproduktionen fanden in bestehenden Rudeln statt. Bei den zwei weiteren Geburten führte dies zu einer Rudelbildung, so in Davos (Jatzhornrudel) und im Puschlav (Rügiulrudel). Insgesamt wurden Anfang August im Kanton Graubünden 34 Wolfswelpen sicher nachgewiesen. «Die jüngste festgestellte Reproduktion im Glattwangrudel zwischen Prättigau und Schanfigg konnte zudem erstmals mittels Auswertung einer Aufnahme von Wolfsgeheul festgestellt werden», heisst es in der Mitteilung.
Zurückgegangen ist die Anzahl gerissener Nutztiere. Vom 1. Januar bis 21. August dieses Jahres wurden 162 getötete und 19 verletzte Nutztiere registriert, in der Vorjahresperiode waren es 347 getötete und 36 verletzte Nutztiere. Aufgrund von Nutztierschäden in mehreren Rudelgebieten reichte das Amt für Jagd und Fischerei bis 21. August fünf Abschussgesuche beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein.
Der Rückgang der Risse «ist wahrscheinlich ein gemeinsamer Effekt von letztjährigen Abschüssen und nochmal vermehrten Anstrengungen im Herdenschutz», erklärte Arno Puorger vom Amt für Jagd und Fischerei auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Eine abschliessende Beurteilung sei diesbezüglich aber noch nicht möglich, es fehlten noch «verlässliche Zahlen».
Stagias: Leitwolf darf geschossen werden
Die Abschussverfügung von Wölfen beim Rudel Valgronda wurde am 17. August 2023 eröffnet. Die Wildhut darf bis spätestens Ende März 2024 drei Jungtiere dieses Wolfsrudels erlegen. Das Wolfsrudel rund um das Val Gronda in der Gemeinde Obersaxen Mundaun in der Surselva hat sich im Jahr 2019 gebildet. Das Rudel hatte seither mehrmals Nachwuchs.
Nun verfügt der Kanton die Regulierung bei zwei weiteren Rudeln. Es handelt sich hierbei um die Rudel Moesola und Stagias. Beim Stagiasrudel in der obersten Surselva ersuchte der Kanton neben Abschüssen von Jungwölfen auch um den Abschuss des Elterntieres M187. Dies deshalb, weil der Leitrüde bereits im Vorjahr im Kanton Tessin grosse Schäden verursacht hatte. Der Antrag für den Elterntierabschuss wurde nun vom Bund genehmigt. Der Abschuss von M187 ist demnach in der Zeit zwischen 1. November 2023 und 31. Januar 2024 möglich.
Moesola: Jungwolf
Ebenfalls bewilligt hat das Bundesamt für Umwelt des Abschuss eines Jungwolfs im Moesolarudel auf der Südseite des San-Bernardino-Passes. Die kantonale Wildhut darf bis 31. März 2024 einen Jungwolf erlegen.
Beim Beverin-Rudel hingegen hat der Bund das Regulationsgesucht nicht bewilligt. Gemäss Bafu befand sich keines der insgesamt 13 getöteten Schafe zur Zeit des Angriffs in einer geschützten Situation. «Ausschlaggebend war, dass von den eingesetzten Herdenschutzhunden teilweise nur einer oder keiner der Hunde über die vorausgesetzte Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) verfügte», schreibt der Kanton Graubünden.
Aufgrund von grossen Schäden an Nutztieren hat der Kanton erstmals auch im Vorabrudel in der unteren Surselva ein Gesuch um eine Rudelregulation eingereicht. Bislang konnte jedoch nur ein Welpe bestätigt werden.