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Gutes Wetter sorgt für Silo-Ballen-Problem

Wegen dem guten Wetter haben die Bündner Bauern ein Lagerproblem. Ihnen fehlt der Platz für Heu-und Siloballen. 

Jacqueline Graber |

Im dritten Jahr in Folge fiel in weiten Teilen des Kantons Graubünden die Heuernte sehr gut aus.  Dementsprechend gross ist auch die Anzahl Heu-und Siloballen. Doch nun stellt sich ein Problem: Der Platz für die Lagerung der Ballen sei knapp, schreibt srf.ch.  Denn teilweise hätten die Landwirte noch Ballen, die vor drei Jahren gemacht wurden. 

Bei Betrieb lagern

Im Baugesetz schreiben viele Gemeinden in Graubünden vor, dass die Ballen auf dem Betrieb gelagert werden müssen. Andere Gemeinden – wie zum Beispiel Chur, Zernez oder Churwalden – verlangen eine Genehmigung und beschränken die Zeit der Lagerung im Freien auf  vier Monate.

Indessen das Alter der Ballen sei kein Problem. Denn wenn die Ballen nicht beschädigt seien, so  können sie laut Batist Spinatsch vom Plantahof, dem kantonalen Kompetenzzentrum für Landwirtschaft, auch nach drei Jahren noch an die Tiere verfüttern. 

Lagern auf Flächen

Auch im Kanton Zürich gibt es die Vorgabe , die Siloballen möglichst im Hofbereich zu lagern. Hinzu kommt, dass die  Folienfarbe der Umgebung angepasste werden solle, also keine weisse Folie.   Wenn eine Lagerung im Hofbereich nicht möglich ist, muss eine umfassende Standortevaluation durchgeführt werden.  

Grundsätzlich dürfen Siloballen auf zwei Arten von Flächen gelagert werden: auf befestigten, dichten Plätzen oder auf unbefestigten, bewachsenen Flächen. Befestigte Flächen wie Beton- oder Asphaltplätze bieten den Vorteil, dass eventuell austretender Silosaft kontrolliert erfasst und über einen Kanal in die Güllegrube geleitet werden kann.

Vorsicht bei Gewässern

Das ist insbesondere dann wichtig, wenn mit feuchtem Ausgangsmaterial gearbeitet wird, etwa bei Grassilage mit tiefem Trockensubstanzgehalt. Unbefestigte Flächen dürfen ebenfalls verwendet werden, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt sind: Die Fläche muss betriebseigen sein, über eine dichte Grasnarbe verfügen, darf nicht drainiert sein und muss jährlich gewechselt werden, um Überdüngung und Bodenverdichtung zu vermeiden.

Nicht erlaubt ist die Lagerung von Siloballen in Gewässerschutzzonen S1 bis S3, im Gewässerraum sowie auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) oder in Naturschutzzonen. Auch entlang von Wäldern, Feldgehölzen und Hecken ist Vorsicht geboten: Hier gilt ein Mindestabstand von 3 Metern. Zu oberirdischen Gewässern müssen mindestens 10 Meter eingehalten werden. 

Kommentare (2)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Gesunder Menschenverstand | 29.06.2025
    Bei zuviel Futter könnte man Futter den Blattner Bauern verschenken. Die Armee könnte den Transport übernehmen.
    Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es!
  • Bündner | 29.06.2025

    Noch mehr Direktzahlungen auf Flächen zahlen und keine DZ Obergrenze! Im Kanton Graubünden läuft die Landwirtschaft sprichwörtlich aus dem Ruder. Die Betriebe sind zu groß, Futterberge das Resultat. Die Flächen werden schlecht bewirtschaftet, Hecken nicht mehr zurück geschnitten usw. Bei vielen jungen Landwirten fehlt die Leidenschaft und der Bauernstolz. Der Planthof mit seinen schwachen Betriebsberatern ist nicht unschuldig an dieser Miserie! Das Landwirtschaftsamt kontrolliert ungenügend, Alpen verganden und die Beiträge fliessen ungehindert in die Kassen. Es werden mit Subventionen neue Sennereien und Schlachthöfe gebaut. Jedoch werden bereits in wenigen Jahren die Nachfolger fehlen. Auf der einen Seite macht der Kanton GR mit Millionen Klima-Projekte für die Landwirtschaft und auf der anderen werden x-Kilometer gefahren um Flächenbeiträge zu generieren. Das Futter mit Plastik eingepackt und danach noch entsorgt. Die Bauernfamilien zerbrechen an Bornout und Scheidungen. Wo soll das bitte hinführen? Die einzige Lösung ist eine Direzahlungsobergrenze pro Betrieb bei max. 150'000.00 abgestuft nach SAK. Und dies müsste sehr schnell geschehen 🙏

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