Ob auch andere Kantone betroffen sind, war zunächst unklar. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) konnte am Freitagabend keine Angaben dazu machen, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.
Beim Kanton Graubünden konnte man am Freitagabend ebenfalls nichts zur Beschwerde sagen. Bisher wurden von den 44 bewilligten Abschüssen im Bergkanton acht Tiere erlegt, sagte die zuständige Regierungsrätin Anfang der Woche im Grossen Rat, dem kantonalen Parlament. Gemäss dem «Tages-Anzeiger» hat das Amt für Jagd und Fischerei die Jägerinnen und Jäger am Freitagnachmittag darüber informiert, dass Abschüsse ab sofort nicht mehr zulässig sind.
Wir sind der Meinung, dass die Ausrottung ganzer Wolfsrudel die letzte Möglichkeit bleiben soll
«Abschuss letzte Möglichkeit»
Laut dem «Tages-Anzeiger» stecken hinter der Beschwerde mit aufschiebender Wirkung ans Bundesverwaltungsgericht Naturschutzorganisationen wie WWF und Pro Natura. Nathalie Rutz von Pro Natura sagte der Zeitung: «Wir sind der Meinung, dass die Ausrottung ganzer Wolfsrudel die letzte Möglichkeit bleiben soll.» Zudem dürfen die lokalen Wolfsbestände durch die Abschüsse nicht gefährdet werden.
«Wo diese Bedingungen nicht eingehalten sind, sehen wir geltendes Recht verletzt. Als Anwälte der Natur lassen wir entsprechende Abschussverfügungen deshalb gerichtlich prüfen», hielt Rutz gegenüber den «TX-Medien» fest. Sie sagte aber nicht, ob sie auch Beschwerden in anderen Kantonen eingereicht habe. Im Kanton Wallis hat Pro Natura nach eigenen Angaben (noch) keine Beschwerde eingereicht. In der nächsten Woche wollen die Naturschutzorganisationen weiter informieren.
Wallis: 10 Wölfe geschossen
Im Wallis ist in der ersten Jagdwoche auf den Wolf bereits knapp ein Drittel der geplanten Abschüsse erfolgt. Wildhüter und Jäger erlegten seit dem 1. Dezember zehn Wölfe. Sieben Rudel, etwas über 30 Raubtiere, will der Bergkanton insgesamt beseitigen.
Widerstand bereits Ende November angekündigt
Bereits im Vorfeld der Anpassung der Jagdverordnung kündigten Naturschutzorganisationen an, die Abschussverfügungen zu überprüfen. Man werde gegen die Abschussbewilligungen vorgehen, wenn es einen Hebel gebe, sagte Willy Geiger, Präsident von Pro Natura Wallis, Ende November zur «SonntagsZeitung». Der Biologe Geiger war 13 Jahre lang Vizedirektor des Bundesamts für Umwelt.
Gegenüber der «SonntagsZeitung» sagte Geiger weiter: «Ich kann immer noch nicht glauben, wie der Bundesrat jahrelange Aufbauarbeit beim Raubtier-Management und für den Herdenschutz zunichtemacht.» Die Entnahmen würden jeglicher Logik widersprechen. «Rudel regulieren sich selbst. Territorium, das durch die Abschüsse frei wird, wird schnell durch nachfolgende Tiere besetzt», so Geiger weiter.
Der Bundesrat macht jahrelange Aufbauarbeit beim Raubtier-Management und für den Herdenschutz zunichte.
Ausnahmecharakter verloren
Juristen der Naturschutzorganisationen führten aus, dass die Abschussverfügungen der Kantone einen klaren Bezug zu Schäden, sichernden Bedingungen für die lokale Population und vorhergehenden Herdenschutzmassnahmen aufweisen müssen, um gesetzeskonform zu sein.
Die Verordnung gefährde die Überlebensfähigkeit der Population, sagten die Umweltverbände zur «SonntagsZeitung» . Sie argumentierten mit dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, das sie mit der Vorlage verletzt sehen. Weil auch unauffällige Rudel ausgelöscht würden, würden solche Abschüssen den Ausnahmecharakter verlieren, lautete die Kritik.
Bafu bewilligte Abschuss von 12 Rudeln
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hatte Ende November Gesuche aus drei Kantonen bewilligt für den Abschuss von insgesamt zwölf Wolfsrudeln. Die Abschüsse müssen seit dem 1. Dezember in einem zweimonatigen Zeitfenster bis Ende Januar 2024 erfolgen. Im Kanton Wallis wurde der Abschuss von sieben der 13 Rudel mit etwa 34 Tieren bewilligt. Der Kanton Graubünden verfügte den Abschuss aller Tiere der vier Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn. In Graubünden gibt es 12 Rudel. St. Gallen liess den Abschuss des ganzen Calfeisental-Rudels genehmigen.
An der Jagd auf die Wölfe beteiligen dürfen sich nur Wildhüterinnen und Wildhüter sowie speziell ausgebildete Jägerinnen und Jäger. In den kommenden Jahren werden die Kantone jeweils von September bis Ende Januar präventiv in den Wolfsbestand eingreifen. Dazu müssen sie den Angaben zufolge jeweils neue Gesuche einreichen.
Schweizweit 300 Wölfe
Mit der Lockerung des Wolfsschutzes in der Schweiz können Wölfe neu geschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Dies betrifft nicht nur einzelne Tiere, sondern ganze Rudel. Der Bundesrat hatte die Anpassung der Jagdverordnung Anfang November gutgeheissen. «Der Wolf bleibt auch mit dem revidierten Jagdgesetz eine geschützte Tierart», sagte Bundesrat Albert Rösti. Nur in begründeten Fällen dürften die Kantone ganze Rudel entfernen. Dies bedeutet, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer Region überschritten sein muss. In der Schweiz sind gemäss Jagdverordnung fünf Regionen mit bestimmten Mindestmengen an Rudeln festgelegt.
Derzeit sind in der Schweiz gemäss Angaben des Bundes 32 Wolfsrudel mit insgesamt rund 300 Wölfen unterwegs. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen gewesen. In der Folge ist auch die Zahl der gerissenen Nutztiere gestiegen: von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr. Vor allem für die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen ist das ein Problem. Aber die Wölfe reissen auch Kälber, Alpakas und Pferde.
Aktuell streifen ca. 240 Wölfe durch unsere Gefilden. Jedes Jahr vermehren diese sich um ca. einen Drittel.
Kurz, in 10 Jahren ergibt dies einen Bestand von 4200 Exemplaren.
Also, jetzt regulieren und nicht erst wenn es gar nicht mehr anders geht und hunderte Wölfe erledigt werden müssen.
Im Gegensatz dazu wurde in der Schweiz im Jahr 2022 1.480 «Nutztiere» durch Wolfsrisse getötet. Und dennoch soll der Wolf das Problem sein, allerliebst.
mich würde wundernehmen woher sie diese Zahlen haben???