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So sammelst du Wildkräuter korrekt

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Zeit des Sammelns von Wildpflanzen. Damit das Sammeln nachhaltig und korrekt ist, empfiehlt das Amt für Natur und Umwelt des Graubündes, einige Faustregeln zu beachten.

Iva, Gelber Enzian, Heidelbeere – Wildpflanzen sind nicht nur schön anzusehen, sondern oft auch aus anderen Gründen beliebt: Viele verwenden Blüten, Wurzeln oder Beeren für die Produktion von Kräutertees, Schnäpsen oder für ein schmackhaftes Dessert. Dagegen ist nichts einzuwenden – solange einige Regeln beachtet werden. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) des Kantons Graubünden erklärt im nachfolgenden, wie diese Regeln aussehen.

Kleine Mengen 

Damit eine Pflanzenart langfristig überlebt und damit ihre genetische Vielfalt gewährleistet ist, muss sie an ihrem natürlichen Standort gedeihen, blühen und Samen bilden können. Das Pflücken von Pflanzen darf nicht zur Ausrottung einer Art führen. Gesammelt werden dürfen deshalb nur kleine Mengen und nur weit verbreitete Arten, so dass deren Bestand keinen Schaden nimmt. Weitere Informationen zur Verbreitung und Gefährdung von Arten in Graubünden gibt es hier.

Keine Rote-Liste-Arten

Es wird empfohlen, sich vorgängig zu informieren, ob eine Art geschützt oder gefährdet ist, respektive auf der sogenannten Roten Liste steht und ob der Sammelort in einem Pflanzenschutzgebiet liegt. In diesen Fällen ist das Sammeln nicht erlaubt. Diese Regelungen gelten auch für Flechten und Moose.

Anfrage Grundeigentümer/-in

Falls auf einem privaten Grundstück oder auf landwirtschaftlichen Fläche gesammelt werden möchten, sollte der Besitzer oder die Besitzerin vorher angefragt werden und das Flurgesetz der Gemeinde beachtet werden. Mehr Infos zum/zur Grundeigentümer/-in können im kantonalen Geoportal  gefunden werden.

Bewilligung für das Sammeln zum Erwerbszweck

Wer Pflanzen oder Pflanzenteile für den Verkauf sammelt, um daraus beispielsweise Liköre, pharmazeutische oder kosmetische Produkte herzustellen oder um Gartenpflanzen zum Verkauf zu züchten, benötigt eine kantonale Bewilligung (NHG Art. 19), die beim Amt für Natur und Umwelt ( [email protected] ) beantragt werden kann. Bei grösseren Mengen empfiehlt es sich, statt Wildpflanzen zu sammeln, die Pflanze anzubauen. Ebenfalls ist es untersagt, Pilze für den Verkauf zu sammeln. Für den Privatbedarf gelten die kantonalen Pilzschutzbestimmungen.

Grundregeln als Flyer und Plakaten

Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) des Kantons Graubünden hat einen  Flyer  und eine  Tafel  für «Nachhaltiges Pflücken» gestaltet. Diese werden Gemeinden, Tourismusorganisationen und weiteren Interessierten kostenlos zur Verfügung gestellt. Zudem stellt das Amt vielfältiges Informationsmaterial in Englisch, Italienisch und Deutsch für Gemeinden, Tourismusorganisationen und für weitere Interessierte zur Verfügung. 

-> Auf der  Website  unter der Rubrik Artenförderung sind weitere Informationen zum nachhaltigen Sammeln aufbereitet.

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