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St. Gallen stimmt über die Klimafonds-Initiative ab

Am 19. November werden die St. Galler Stimmberechtigten über drei kantonale Vorlagen entscheiden. Zum einen geht es um zusätzliche Mittel für die Energieförderung. Weiter sollen mehr Gelder für die externe Kinderbetreuung bereitgestellt werden. Thema der dritten Vorlage ist der Umzug des Kreisgerichts St. Gallen.

sda |

Im April 2022 hatte ein Komitee unter Federführung der SP die Volksinitiative für einen Klimafonds mit rund 5300 Unterschriften eingereicht. Die Forderung: 100 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital sollen für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen sowie für die Stromgewinnung durch Photovoltaik, Windkraft und Biomasse eingesetzt werden.

Kantonsrat gegen Initiative

Die Mehrheit des Kantonsrats lehnte die Klimafonds-Initiative in der Junisession 2023 mit 73 gegen 29 Stimmen ab. Dafür wurde ein Gegenvorschlag der Regierung mit einem Sonderkredit von 59 Millionen Franken mit 82 gegen 32 Stimmen gutgeheissen.

Die Regierung rechnete zum Sonderkredit Globalbeiträge des Bundes von rund 82 Millionen Franken dazu und kam auf einen Gesamtbetrag von 142 Millionen Franken. Damit soll der Ersatz von fossilen Heizanlagen und die Modernisierung von Gebäudehüllen beschleunigt werden.

In der Debatte kritisierte die SP, beim Gegenvorschlag würden Bundessubventionen für bereits laufende Programme eingerechnet. Neu sei nur der Sonderkredit von 59 Millionen Franken. Dieser Betrag liege deutlich tiefer als die 100 Millionen Franken des Klimafonds. Das Komitee entschied deshalb, an seiner Initiative festzuhalten.

Mehr Unterstützung für die Kinderbetreuung

Die beiden anderen Vorlagen waren im Parlament unbestritten. Im Kanton St. Gallen sollen die jährlichen Beiträge an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von jährlich fünf auf zehn Millionen Franken erhöht werden.

Mit dem Geld können die Gemeinden je nach Bedarf die Drittbetreuungskosten der Eltern senken, das Angebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern. Die Vorlage wurde im Juni in der Schlussabstimmung mit 111 Ja gegen 2 Nein bei 7 Enthaltungen gutgeheissen.

Das bisher an zwei Standorten in der Stadt St. Gallen eingemietete Kreisgericht St. Gallen soll unter anderem wegen Platzmangel an die Schützengasse 1 umziehen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 27,2 Millionen Franken. Diesen Ausgaben müssen die Stimmberechtigten am 19. November zustimmen. Das Geschäft wurde vom Kantonsrat ohne Gegenstimmen genehmigt.

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