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St. Gallen verfügt Abschuss von Jungwolf

Der Kanton St. Gallen hat nach der Zustimmung des Bundes den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel verfügt. Zudem reichte der Kanton Anträge ein, um zwei weitere Rudel regulieren zu können.

pd/blu |

«Mit dem Abschuss von Jungwölfen will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, die die Wölfe später trotz Schutzmassnahmen verursachen werden», heisst es in der Mitteilung. Zudem sollen die Wölfe durch Rudelregulationen scheu behalten werden. Die Regulation von Rudeln ist unter gewissen Umständen und der Zustimmung des Bundes ab September 2024 möglich.

Reguliert wird nun das Gamserrugg-Rudel. Der Bund hat dem Gesuch zugestimmt. Die Hälfte der diesjährigen Jungwölfe dürfen damit abgeschossen werden. «Da im Moment nur noch drei Jungtiere im Rudel nachgewiesen wurden, verfügt der Kanton den Abschuss eines Tieres», hält der Kanton in der Mitteilung fest.

Weiter wurde ein Gesucht gestellt, zwei weitere Rudel zu regulieren. Zusammen mit dem Kanton Graubünden hat der Kanton St. Gallen die Regulierung des Calanda-2-Rudels beantragt, dessen Elterntiere sich auch im St. Galler Taminatal bewegen.

Am 12. September wurde die Reproduktion des Schilt-Rudels nachgewiesen. «Das bedeutet, dass sich alle drei Wolfsrudel im Kanton St.Gallen vermehren», heisst es in der Mitteilung. Auch für das Schilt-Rudel bei Flumserberg, das im Sommer Schäden an Nutztieren im Schilstal verursachte, beantragte der Kanton die Regulation.

Das Schilt-Rudel und das Calanda-2-Rudel leben in einer Region, in der es weitere Rudel gibt. Deshalb könnten hier zwei Drittel der Jungwölfe abgeschossen werden. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach dessen Einwilligung kann der Kanton die entsprechenden Abschüsse verfügen.

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