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St. Gallen: Wasserentnahmeverbot aufgehoben

Mitte Juli hatte der Kanton St. Gallen die Wasserentnahme bei kleineren Gewässern aufgrund der Trockenheit eingeschränkt. Dank den Niederschlägen hat sich die Lage normalisiert. Das Wasserentnahmeverbot wurde deshalb aufgehoben.

pd/blu |

Dank den Niederschlägen in den vergangenen Tagen führen die Gewässer wieder mehr Wasser. Die Abflussmengen und Wassertemperaturen liegen gemäss Angaben des Kantons im saisonal üblichen Bereich.

Das Amt für Wasser und Energie hhat deshalb das Wasserentnahmeverbot aus kleineren Oberflächengewässern ab Donnerstag, 10. August 2023, aufgehoben. Für den Eigengebrauch dürfen ab sofort wieder höchstens 50 Liter je Minute entnommen werden, sofern das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird. 

Mitte Juli wurde in den Regionen St. Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland die Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf untersagt. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen waren aber erlaubt. Zudem war es verboten, an der Entnahmestelle das Wasser aufzustauen. Wegen der grossen Trockenheit führten vor allem kleine Bäche und Flüsse im Kanton St. Gallen fast kein Wasser.

Dank der ergiebigen Niederschläge Ende Juli und Anfang August liegen die Pegelstände der Seen innerhalb der saisonalen Norm. Die Abflüsse befinden sich mittlerweile über dem Mittel. «Die Grundwasserstände sind gestiegen, liegen aber noch nicht überall im üblichen Bereich, da das Grundwasser verzögert und träge auf Niederschläge reagiert», schreiben die Behörden.   Bei Bedarf wird die Situation auf der Internetseite  www.sg.ch/trockenheit  angepasst.

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