/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Umstrittene Zivilschutzübung: Bauer verurteilt

Eine Zivilschutzübung auf einem Hof in Eschenbach SG sorgte im vergangenen Juni für viel Aufsehen. Der Landwirt hat von der St. Galler Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl erhalten. Dies berichtet die Zeitung «Südostschweiz».

clu |

Eine kurze Zusammenfassung der verhängnisvollen Übung: die erforderliche Bewilligung fehlte, Bauschutt landete in der Wiese, am Waldrand brannten trotz Trockenheit Feuer und Zivilschutzangehörige führten Aufgaben aus, die nicht zu ihren Übungsinhalten gehörten. Der «Blick» hat darüber berichtet: «Pioniere halfen Bauer bei unbewilligtem Stallumbau».

Anscheinend hat damals ein Anwohner und ehemaliger Armee-Offizier von den Ereignissen erfahren und diese in seinem Blog veröffentlicht.

Gemeinde brach Übung ab

Die Gemeinde brach die Übung auf dem Hof am Morgen des dritten Tages ab, berichtet die «Südostschweiz». Und nun hat der Bauer, der selbst Unteroffizier im Zivilschutz ist, einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen erhalten.

Laut dem Strafbefehl baute der Mann im Zeitraum von Dienstag bis Donnerstag, 13. bis 15. Juni 2023, einen neuen Betonboden in einem Stall auf dem Hof seines Vaters. Das geschah im Zuge der Zivilschutzübung. Bei den Arbeiten fiel Bauschutt an, den der Bauer laut Strafbefehl zerkleinerte und am Waldrand unterhalb des Hofes deponierte – im Zuströmungsbereich eines Baches in der Gewässerschutzzone.

Mit dem Abbruchmaterial soll er das Gelände aufgefüllt und einen Weg erstellt haben, heisst es im Artikel der «Südostschweiz». Neben Betonmischgranulat seien auch Ziegelsteine gefunden worden. Dass ihm bei den Arbeiten Zivilschützer halfen, wurde im Strafbefehl nicht erwähnt.

Abfälle dürfen nicht wild abgelagert werden

Gemäss den «Südostschweiz» sagte der Landwirt aus, nicht gewusst zu haben, dass es verboten sei, Bauschutt in der Natur abzuladen und dass er sich in einer Gewässerschutzzone befinde. Die Staatsanwaltschaft hat ihm das aber nicht abgekauft. Es sei fraglos zumutbar gewesen, sich vorgängig über die Lage der Liegenschaft im Gewässerschutzbereich zu informieren, schreibt die Staatsanwaltschaft laut der «Südostschweiz».

Die Staatsanwaltschaft erwähnt auch die illegale Bautätigkeit: für die durchgeführten Arbeiten fehlte dem Bauern die erforderliche Bewilligung. Er hatte das Baugesuch erst nach Abbruch der Übung eingereicht. Das Verfahren laufe noch, teilt Eschenbachs Gemeindepräsident Cornel Aerne mit. Daher könne er dazu keine Auskünfte erteilen.

Ganz allgemein sagt Aerne zum Vorgehen bei unbewilligten Bauten aber zu der «Südostschweiz»: «Sofern die Voraussetzungen für das Erteilen einer nachträglichen Baubewilligung gegeben sind, wird das entsprechende Verfahren eingeleitet.» Es liege im Ermessensspielraum der Baubehörde, in solchen Fällen eine Busse auszusprechen. Bei besonders schweren Verstössen bestehe gar die Möglichkeit einer Strafanzeige.

Drei Gesetze gebrochen

Anzeige wurde offenbar nicht erstattet, weiss die «Südostschweiz». Im Strafbefehl wird der Bauer wegen eines fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schuldig gesprochen. Ausserdem verurteilt die Staatsanwaltschaft ihn wegen vorsätzlicher Übertretung des Umweltschutzgesetzes, weil er Abfälle ausserhalb von Deponien entsorgt hat.

Auch wegen einer Übertretung des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung wird er schuldig gesprochen. Offenbar, weil er im Wald bauliche Vorhaben ohne die erforderliche forstrechtliche Bewilligung erstellt habe.

Das Landwirte-Paar meldete sich auf Social Media

Das Landwirte-Paar, auf dessen Hof die Arbeiten durchgeführt werden, erklärte sich laut Blick nach Bekanntwerden der Aktion auf Socil Media. In einem längeren Video auf Instagram erzählt der Bauer: «Wir hatten den Zivilschutz hier auf dem Hof. Die hätten die Gelegenheit für eine grandiose Übung gehabt.» Hier sei es möglich gewesen, den Einsatz von schweren Werkzeugen zum Betonabbruch und zur Holzbearbeitung praktisch zu üben. Nicht ideal, so der Bauer, sei der Einsatz von Abbruchmaterial für den Ausbau eines Weges gewesen. «Das war falsch von uns», räumt er ein.

Die Arbeiten seien etwa drei Wochen vor der Übung dem Zivilschutz präsentiert worden, zwei Wochen davor habe eine Besichtigung stattgefunden. «Wir haben uns alle auf eine lässige, sinnvolle Woche gefreut.» Die Zivilschutzpioniere hätten grossmehrheitlich positiv reagiert, so der Bauer im Video gemäss Blick.

Busse von 2’000 Franken

Der Bauer wird verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Franken, also insgesamt 2’700 Franken, die er aber nur bezahlen muss, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt, so die «Südostschweiz».

Ausserdem verhängt die Staatsanwaltschaft eine Busse von 2’000 Franken. Dazu kommen 900 Franken Verfahrenskosten. Zudem stellt die Staatsanwaltschaft dem Bauern die Summe in Rechnung, die er sich durch das Entsorgen des Schutts auf eigene Faust gespart haben dürfte.

Sie geht aufgrund des Fassungsvermögens der eingesetzten Geräte und der angegebenen Anzahl der Fahrten davon aus, dass er rund zwei Kubikmeter verlochte, was bei der nächsten Entsorgungsfirma gut 230 Franken gekostet hätte. Insgesamt muss der Beschuldigte gemäss der «Südostschweiz» also gut 3’130 Franken bezahlen. Der Strafbefehl sei aber noch nicht rechtskräftig. Der Bauer könnte ihn noch anfechten.

    ×

    Schreibe einen Kommentar

    Kommentar ist erforderlich!

    Google Captcha ist erforderlich!

    You have reached the limit for comments!

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr auf die Jagd?

    • Ja:
      53.83%
    • Nein, habe keine Ausbildung/Berechtigung:
      41.23%
    • Früher ja, jetzt nicht mehr:
      1.98%
    • Noch nicht, will Ausbildung machen:
      2.96%

    Teilnehmer insgesamt: 405

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?