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Zwei Jungwölfe dürfen erlegt werden

 

Der Bund hat am Mittwoch den Abschuss von zwei Jungwölfen im Kanton Graubünden bewilligt. Das Gesuch des Kantons Wallis zur Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens lehnt die Bundesbehörde hingegen ab. 

 

Der Kanton Graubünden hat am 13. September 2022 beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Gesuch  für die Regulierung des Wolfsrudels in Moesola eingereicht, weil grosse Schäden verzeichnet worden waren. 

 

Im Beisein von mehreren Wölfen

 

Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen wolle der Kantone «eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken», heisst es in der Mitteilung des Bafu von Mittwoch. Die Bundesbehörde hat dem Gesuch zugestimmt. Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Das Moesola-Rudel hatte auf einer «derzeit nicht zumutbar schützbaren Alp» mehr als zehn Schafe gerissen, sagte das Bafu auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

 

 

Es gibt aber Vorgaben: Die Abschüsse müssen im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann. Die Abschussbewilligung gilt bis zum 31. März 2023. Dem Kanton wird zudem empfohlen, bis nächstes Jahr die Bewirtschaftung der Alp, auf der die vielen Schäden entstanden sind, und die Möglichkeiten für Herdenschutzmassnahmen zu überprüfen.

 

Das Wolfsrudel Moesola ist südlich des San Bernardino-Passes im Misox zuhause. Ein Wolfspaar hat sich dort im Sommer bereits zum zweiten Mal erfolgreich reproduziert. Vier Jungwölfe wurden im oberen Misox beobachtet. Die Wildhut schloss im Sommer nicht aus, dass noch weitere Welpen zum diesjährigen Wurf gehören. Als Ort der Beobachtung wurde die Region zwischen Mesocco und San Bernardino genannt.

 

Ungenügender Herdenschutz – Kanton wehrt sich

 

Am 19. August 2022, mit nachgereichten Dokumenten am 2. September 2022 und am 14. September 2022, hat der Kanton Wallis beim Bafu ein Gesuch für den Abschuss von drei Jungwölfen des Wolfsrudels im Val d’Hérens eingereicht. Er begründete dies mit grossen Schäden.

 

Die Bundesbehörden lehnen das Gesuch jedoch ab. Grund für die Ablehnung ist der ungenügende Herdenschutz auf den betroffenen Schafalpen. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind.

 

Zwischen Juli und August seien 33 Schafe gerissen worden, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Er wehrte sich in der Mitteilung gegen die Aussage, dass die Herde zu wenig geschützt und der Schutz zu wenig dokumentiert worden sei.

 

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