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Armee landet mit Kampfjets auf Autobahn

Die Schweizer Luftwaffe hat vom Bundesrat grünes Licht für Starts und Landungen von F/A-18-Kampfjets auf der A1 zwischen Avenches VD und Payerne VD erhalten. Der Autobahnabschnitt wird dafür vom 4. Juni bis zum 6. Juni 2024 während maximal 36 Stunden gesperrt.

Das entschied der Bundesrat am Mittwoch. Die Planung erfolge in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) sowie der Kantonspolizei Waadt und Freiburg, schrieb der Bundesrat weiter. Während der Sperrung des Autobahnabschnitts sei eine Verkehrsumleitung über das kantonale Strassenverkehrsnetz sichergestellt.

Fähigkeit zur Dezentralisierung

Die Schweizer Armee verfolgt mit der Übung auf der A1 das Ziel, die Fähigkeit zur Dezentralisierung ihrer Luftverteidigungsmittel zu testen und zu erweitern. Die Luftwaffe will testen, ob ihre Kampfflugzeuge auch von improvisierten Standorten – wie eben Autobahnen – aus einsetzbar sind.

Die Sicherheitslage in Europa habe sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert, namentlich mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, hiess es in der Mitteilung des Bundesrats. Um ihren Kernauftrag, die Schweiz und deren Bevölkerung zu schützen, weiterhin erfüllen zu können, müsse die Armee ihre Verteidigungsfähigkeit in allen Wirkungsräumen (Boden, Luft und Cyberraum) konsequent stärken.

Standorte der Luftwaffe verwundbar

Der Schutz des Luftraums bilde dabei ein Schlüsselelement der Verteidigungsfähigkeit. Die Luftwaffe verfügt heute neben den Lufttransport-Standorten in Dübendorf ZH, Alpnach OW und Locarno TI über die drei Jet-Flugplätze Payerne, Emmen LU und Meiringen BE. Damit seien alle Mittel der Luftwaffe an wenigen Orten konzentriert, was sie für weitreichende Waffensysteme verwundbar mache.

Um dieses Risiko zu minimieren, setze die Luftwaffe unter anderem auf die Dezentralisierung als passive Luftverteidigungsmassnahme. Die Dezentralisierung beschreibe dabei die Fähigkeit, die Truppe und das Material innert kürzester Zeit im ganzen Land zu verteilen, führte der Bundesrat weiter aus.

Vergleichbare Tests hat die Schweizer Luftwaffe in den 70er- und 80er-Jahren mit Kampfflugzeugen des Typs Hunter und F5-Tiger auf Autobahnabschnitten im Mittelland durchgeführt.

Kommentare (1)

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  • zaraX | 31.01.2024
    Das ist eigentlich gesetzeswidrig, da in der Schweiz ein striktes Tempolimit von 120km/h auf Autobahnen gilt, welches mit drakonischen Strafen belegt wird, insbesondere drohen bei Überschreitungen von 50km/h und mehr empfindliche Haftstrafen. Allein mir der Landegeschwindigkeit von mind. 230km/h riskieren die Piloten bei der Landung auf der Schweizer Autobahn jahrelange Haftstrafen. Wir sollten daher im Rahmen der jahrzehnte langen Freundschaft zu unseren schweizer Nachbarn die Landung hierzulande anbieten.
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