Der Bergsturz vom 28. Mai habe die Situation in Bezug auf die Naturgefahren im Siedlungsgebiet der Gemeinde Blatten und insbesondere beim ehemaligen Dorfkern und am Ried grundlegend verändert, hiess es in einer Mitteilung der Walliser Staatskanzlei vom Freitag. Auf der Grundlage der revidierten Gefahrenkarten kann die Gemeinde im Oberwallis nun damit beginnen, ihre Nutzungsplanung zu überarbeiten.
Gravitative Naturgefahren
Diese revidierten Gefahrenkarten umfassen demnach alle gravitativen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Ufererosionen, Murgänge, Rutschungen, Fels- und Bergstürze, Stein- und Blockschlag, Lawinen sowie weitere Gefahren wie Impulswellen und Gletscherabbrüche. Zudem wurden Prozessverkettungen analysiert, wie ein Bergsturz oder ein Murgang mit Rückstau des Flusses Lonza.
Die neuen Gefahrenkarten zeigen, dass sich für die Weiler Eisten und Weissenried einschliesslich Gassun hat die Gefahrenlage allgemein nur wenig verändert hat. In diesen Weilern besteht demnach weiterhin eine mittlere bis geringe Gefährdung oder Restgefährdung, denen, falls nötig, mit organisatorischen oder baulichen Massnahmen begegnet werden könne.
Dorf im rotem Gebiet
Ein grosser Teil des Dorfes von Blatten sowie das Ried liegen neu und zurzeit im erheblichen Gefahrengebiet (rote Gefahrenzone). In diesen roten Gebieten können keine Neubauten mehr erstellt werden. Bestimmte, bisher weniger betroffene Teile von Blatten befinden sich aufgrund der Veränderung der allgemeinen Naturgefahrenlage neu im mittleren und geringen Gefahrengebiet.
Bauten in diesen Gebieten sind grundsätzlich zulässig, zum Teil aber nur unter Einhaltung von Auflagen und mit baulichen oder organisatorischen Schutzmassnahmen. «Von diesen neuen Karten profitieren zu können, ist ein wichtiger Schritt für Blatten», sagte Franz Ruppen, Walliser Staatsrat und Vorsteher des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, am Freitag vor den Medien in Sitten.
Gemeindepräsident zuversichtlich
Und der Blattener Gemeindepräsident Matthias Bellwald sagte: «Ich bin zufrieden mit der geleisteten Arbeit und der Geschwindigkeit, mit der sie erledigt wurde.» Das Ziel bleibe, dass die ersten Bewohner ab 2026 in ihre Häuser zurückkehren, die nicht von der Katastrophe betroffen waren, und dass die Mehrheit 2029 wieder ein Dach über dem Kopf haben werde.
Dennoch: Der Einsturz des Birchgletschers hat die für den Wiederaufbau verfügbare Fläche um 15,7 Hektaren reduziert. 14,2 Hektaren sind jedoch noch nutzbar, davon 6,8 Hektaren in Blatten selbst. Die bebaubare Fläche im Dorfkern ist jedoch nach der Katastrophe vom 28. Mai um 70 Prozent geschrumpft.
In den Siedlungsgebieten der Gemeinde Blatten, in denen die Gefahrensituation nach heutigem Kenntnisstand stabil ist (Eisten, Weissenried einschliesslich Gassun), müssen die Zonennutzungspläne und somit die Gefahrenkarten im regulären Rhythmus alle 15 Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden, entsprechend dem vom Bundesrecht vorgeschriebenen Rhythmus.
In Blatten gibt es laut der Walliser Staatskanzlei weiterhin Gebiete, in denen die Gefahrensituation zukünftig noch Veränderungen erfahren kann, zum Beispiel durch die Instabilität des kleinen Nesthorns. Auch bauliche Massnahmen hätten einen Einfluss auf die Gefahrensituation.


