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Blatten soll in drei bis fünf Jahren wieder aufgebaut werden

Das vom Bergsturz verschüttete Walliser Dorf Blatten soll in drei bis fünf Jahren wieder aufgebaut werden. An einer Urversammlung der Gemeinde Blatten vom Donnerstagabend präsentierten die Behörden den vorläufigen Fahrplan für den Wiederaufbau.

sda |

Gemeindepräsident Matthias Bellwald erklärte in der Turnhalle von Wiler gegenüber der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF, es gehe um zwei Weiler, die man zum neuen Blatten ausbauen könnte. In den Weilern Eisten und Weissenried sowie dem Dorfkern von Blatten soll das Dorf in einer nächsten Phase wieder aufgebaut werden.

Es werde auch dort Strasse, Dorfplatz und Kirche geben. Für die jungen Menschen werde dies dann einst das alte Blatten sein, sagte Bellwald. Laut SRF-Berichterstattung solle das neue Blatten bereits in drei bis fünf Jahren stehen.

Basis-Infrastruktur rasch wieder herstellen

Die Gefahrenkarte sei zurzeit intakt, auf dieser Basis sei das Projekt entwickelt worden, sagte Bellwald gegenüber dem «Walliser Boten». Die Kantonsstrasse sowie die Basis-Infrastruktur sollen rasch wiederhergestellt werden. Er sei sehr optimistisch, dass der eingeschlagene Weg rasch verfolgt werden könne.

Die Leute hätten die Botschaft, dass man zurückkehren will, sehr gut aufgenommen, sagt Bellwald gegenüber der «Luzerner Zeitung»: «Mit dieser Botschaft war der Grundstein gelegt, dass, wenn wir zurückkehren, man rasch etwas auf die Beine stellen und sich konkret die Frage stellen muss, wo wir das machen können.» Es müsse nun rasch vorwärtsgehen.

Ab 2027 soll Besiedlungsphase

Gemäss Berichterstattung hat das Architekturbüro Herzog & de Meuron die Wiederaufbaupläne visualisiert. Bis im Frühling 2026 sollen die Weiler Eisten, Weissenried und Gassen wieder ans Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen sein. Ab 2027 soll dann die Besiedlungsphase beginnen.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, erhält das bei einem Bergsturz weitgehend verschüttete Bergdorf vom Bund eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Franken. Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat die entsprechenden Rechtsgrundlagen oppositionslos gut.

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