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Bundesgericht verurteilt Bauer wegen Mistbrand

Ein Bauer aus dem Seebezirk im Kanton Freiburg muss für einen Grossbrand auf seinem Hof geradestehen. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung in einer Halle, in der Mist, Kaffeesatz und Getreideabfälle gelagert wurden.

clu |

Vor einigen Jahren geriet in einer Halle eines Bauernbetriebs im Seebezirk des Kantons Freiburg gelagerte Biomasse in Brand. Darunter befanden sich Kaffeesatz, Mist von Hühnern und Pferden sowie Getreideabfälle.

Fahrlässige Brandstiftung

Eigentlich sollten die Materialien für eine Biogasanlage genutzt werden. Da diese ausgefallen war, sammelte sich mehr Biomasse an als üblich und die Mischung begann sich offenbar zu erhitzen, bis sie Feuer fing, wie die Freiburger Nachrichten berichten.

Nach einem Freispruch durch das Bezirksgericht verurteilte das Kantonsgericht den Landwirt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Er habe die erhöhte Temperatur in der Biomasse erkannt, Teile nach draussen gebracht und mit Wasser abgekühlt, andere Haufen aber weiter überwacht. Zwei Tage später transportierte er das Material zurück in die Halle, wo es erneut aufheizte. Trotz Brandgeruch verliess er am Abend seinen Hof, heisst es in der Zeitung.

Mitglied der freiwilligen Feuerwehr

Das Kantonsgericht betonte, dass der Landwirt als langjähriges Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und ausgebildeter Agraringenieur die Risiken erkennen konnte, so die «Freiburger Nachrichten». Sobald die Biomasse über 70 Grad gestiegen sei, hätte er die Feuerwehr benachrichtigen müssen.

Der Landwirt legte laut der Zeitung Rekurs ein, weil er alles Nötige getan habe und die Biomasse die kritische Temperatur noch nicht erreicht habe. Ausserdem habe er das Vorgehen der unteren Gerichte kritisiert. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts, schreiben die «Freiburger Nachrichten» nach dem kürzlich gefällten Entscheid.

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