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Dieser Kanton will alle Öl- und Gas-Heizungen ersetzen

Im Kanton Waadt sollen alle Öl- und Gas-Heizungen bis 2040 ersetzt werden. Dieses Ziel strebt der Waadtländer Staatsrat mit der Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes an. Das Kantonsparlament muss die Vorlage allerdings noch gutheissen.

sda |

Der Waadtländer Umweltminister Vassilis Venizelos (Grüne) erklärte am Montag vor der Presse, dass bis 2040 alle fossilen Heizungen, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, durch umweltfreundlichere Anlagen ersetzt werden müssten. «Die fossilen Energieträger gehören der Vergangenheit an», sagte Venizelos.

Der Kanton will 15 bis 20 Prozent der Investitionen mit öffentlichen Geldern subventionieren. Den grössten Teil müssen die Hausbesitzer aus dem eigenen Sack bezahlen. Für diejenigen, die sich das nicht leisten können, können die Beiträge auch höher ausfallen. Ausnahmen sind zudem möglich, wenn der Austausch der Heizung aus technischer Sicht oder aus denkmalschützerischen Gründen zu kompliziert ist.

90’000 Heizungen ersetzen

Der Umweltminister rechnete vor, dass bis 2040 im gesamten Kanton rund 90’000 fossile Heizungen ausgetauscht werden müssen. Von diesem Vorhaben betroffen sind 67 Prozent der Gebäude.

Neben den fossilen Heizungen, die für 38 Prozent der Treibhausgasemissionen des Kantons verantwortlich sind, zielt das neue Gesetz auf die Sanierung von Gebäuden ab, die schlecht isoliert sind. Dies trifft laut Kanton auf ein Viertel der Gebäude zu.

Solarkollektoren auf jeden Neubau

Ein weiteres grosses Potenzial sieht der Kanton bei der Solarenergie. So soll auch in diesem Bereich bis 2040 eine «maximale Abdeckung» der Dächer mit Solarkollektoren bei jedem Neubau oder jeder grösseren Renovierung erreicht werden.

Der Gesetzesentwurf basiere auf den Prinzipien «Autonomie, Effizienz und Sparsamkeit» und werde auch von den bürgerlichen Regierungskolleginnen und -kollegen mitgetragen, betonte Venizelos, der von einem der «ehrgeizigsten Gesetze der Schweiz» in diesem Bereich sprach.

Der Vorentwurf zum Gesetz befindet sich nun bis zum 21. November in der Vernehmlassung. Für diesen Herbst sind mehrere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung sowie Treffen mit Immobilienkreisen und Gemeinden geplant.

Im nächsten Jahr will der Staatsrat seinen Gesetzesentwurf dem Grossen Rat unterbreiten. Das Inkrafttreten erhoffe er sich spätestens auf den 1. Januar 2025, so der Umweltminister.

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