
Die Autopsie des Tieres hat ergeben, dass es sich um einen Fall von Wilderei handelt.
Kanton Freiburg
Die Wildhut entdeckte das weibliche Tier am 17. Oktober. Das rund acht Jahre alte Tier (B606) hatte gut entwickelte Zitzen. «Das deutet darauf hin, dass es in diesem Jahr ein oder mehrere Junge zur Welt gebracht hat», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die Jungen hätten nur geringe Überlebenschancen, heisst es weiter.
Am getöteten Luchs wurden Verletzungen an den Pfoten festgestellt. Diese stammen vermutlich von einer Gewehrkugel. Das Tier wurde am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) in Bern einer Autopsie unterzogen. Die Analyse des Kadavers hat den Fall von Wilderei bestätigt. Die Untersuchung hat zutage geführt, dass dem Luchs die Verletzungen vor rund sieben bis neun Wochen zugefügt wurden, also Ende August respektive Anfang September.
Der Abschuss von Luchsen ist strengstens verboten. Die Art ist durch das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geschützt. Die Behörden haben eine Untersuchung eingeleitet. Sie bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die Informationen zum Vorfall haben, werden gebeten, sich telefonisch (026 305 23 43) beim Amt für Wald und Natur zu melden.
Die Wilderei eines Luchses wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr oder einer Geldstrafe von mehreren tausend Franken bestraft.


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