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Freiburger Innovationspreis: Jetzt anmelden!

Der Kanton Freiburg hat Mitte September die 18. Ausgabe des landwirtschaftlichen Innovationspreises lanciert. Dieser prämiert alle zwei Jahre die innovativsten Projekte in den Bereichen Landwirtschaft und Agrarernährung mit einer Preissumme von insgesamt 30’000 Franken. Bewerbungsdossiers können ab sofort eingereicht werden. 

mgt/ome |

Der «Landwirtschaftliche Innovationspreis – PIA» wird von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) organisiert. Seit 1998 wird er alle zwei Jahre verliehen. Den innovativsten Projekten winken Preisgelder von insgesamt 30'000 Franken. Zusätzlich wird ein Publikumspreis im Wert von 5'000 Franken vergeben.

Zu beachten gilt, dass dieser Wettbewerb nur Projekten vorbehalten ist, die vorwiegend im Kanton Freiburg verwirklicht oder entwickelt wurden. Anmeldungen sind bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Die Preisverleihung findet am 19. Juni 2024 statt, heisst es auf der Internetseite der Veranstalter .

Ein Landwirtschafts-Kanton

Gemäss den neuesten Kennzahlen der Freiburger Landwirtschaft sind 60 % des Kantonsgebiets der Landwirtschaft gewidmet. 20 % der Schweizer Lebensmittel werden im Kanton Freiburg verarbeitet. Diese Zahl lässt sich damit erklären, dass sich zahlreiche Unternehmen des Nahrungsmittelsektors auf dem Gebiet befinden. Rund 20 % der Arbeitsplätze im Kanton haben einen Bezug zur Wertschöpfungskette Lebensmittel.

Alle Personen und Gruppen, die sich in diesem Bereich bewegen sind eingeladen, ihre Dossiers einzureichen. Wenn Sie also eine Innovation anzubieten haben, zögern Sie nicht sich hier für den Innovationspreis anzumelden .

Beurteilt werden die Projekte nach folgenden drei Kriterien: Grad der Innovation und Kreativität; Machbarkeit; technisches, wirtschaftliches und/oder ökologisches Interesse. 

Jurymitglieder

Die 5 Jurymitglieder werden im Januar 2024 die Finalisten auswählen. Im Mai 2024 werden die Preisträger erkoren. Überreicht werden die Preise im Juni 2024. Dies sind die 5 Jurymitglieder: 

  • Didier Castella, Jurypräsident, Präsident des Staatsrates und Vorsteher des ILFD
  • Murielle Chassot, Präsidentin der «Association Fribourgeoise des Paysannes»
  • Christian Moser, Landwirt aus Ponthaux
  • Reto Julmy, Direktor des Freiburger Arbeitgeberverbands
  • Aurelia Passaseo, Vorstandsmitglied der Freiburger Sektion des Westschweizer Konsumentenverbands

Wer kann mitmachen?

Eine Anmeldung zum Innovationspreis ist nur möglich, wenn das Projekt oder die Dienstleistung vorwiegend im Kanton Freiburg verwirklicht oder entwickelt wurden und einer der folgenden Bereiche betrifft:

  • Einrichtungen und Infrastrukturen landwirtschaftlicher Betriebe, oder
  • die Anpassung der Betriebe an die neuen Bedingungen der Produktion, der Vermarktung und der Tierhaltung, oder
  • die Verwertung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, oder
  • die Verwertung von Erzeugnissen und die Verwendung von nicht der Ernährung dienenden Stoffen insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung erneuerbarer Energien, oder
  • die Entwicklung des ländlichen Raumes.

2022 gewann ein Laser-Roboter den Innovationspreis. Es handelt es sich um einen leichten, autonomen Feldroboter, der in Reihenkulturen mit einem Lasermodul Unkraut in der Nähe von Kulturpflanzen behandelt. Hier finden Sie die Liste aller Gewinner des Landwirtschaftlichen Innovationspreises von 1998 bis heute.

Wettbewerb ist gesetzlich verankert

Der landwirtschaftliche Innovationspreis ist sogar im kantonalen Landwirtschaftsgesetz verankert. So lautet Artikel 34 des Landwirtschaftsgesetz (LandwG):

1.       Die Direktion schreibt einen Innovationspreis aus, der den Urhebern innovativer Projekte in der Landwirtschaft oder verwandten Gebieten, im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten zu einem Landwirtschaftsbetrieb, mit der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes oder mit der Verwertung von Rohstoffen für erneuerbare Energie zu Bekanntheit verhelfen soll.

2.       Die Direktion bestimmt zu diesem Zweck eine fünfköpfige Jury, die Experten beiziehen kann.

3.       Die für diesen Preis verwendeten Beträge werden jährlich im Voranschlag festgelegt, wobei die agrarpolitischen Zielsetzungen gemäss Artikel 5 Bst. a berücksichtigt werden.

4.       Der Entscheid der Jury ist endgültig.

Sämtliche gesetzlichen Grundlagen zum Innovationspreis finden Sie hier.

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