Zwei illegale Aufschüttungen hat der Kanton Freiburg in Châtel-Saint-Denis entdeckt. (Symbolbild)
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In beiden Fällen wurden schwerwiegende Verstösse gegen die erteilten Baubewilligung und
mehrere Gesetze sowie die Verwendung von belasteten Materialien festgestellt.
Bis 2027 Rückbau
Laut Mitteilung des Kantons wurde auf der einen Parzelle 61'700 Kubikmetern aufgeschüttet. Davon waren
11'500 Kubikmeter bewilligt, 50‘200 Kubikmeter unbewilligt. Rund 100 Kubikmeter davon waren belastetes Material. Im zweiten Fall handelt es sich um eine Aufschüttung mit einem Gesamtvolumen von rund 40'000 Kubikmetern statt der bewilligten 6'500 Kubikmeter. Von den nicht bewilligten 33'500 Kubikmetern sind rund 900 Kubikmeter belastet.
Diese illegale Aufschüttungen haben Konsequenzen. Die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat in beiden Fällen die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bis zum 30. Juni 2027 angeordnet. Dies beinhaltet die vollständige Wiederherstellung der Parzelle durch die Entsorgung der überschüssigen, illegal angelegten Aufschüttung in einer genehmigten Deponie und die Wiederherstellung des Bodens. Die beiden Entscheide der Behörde können an das Kantonsgericht
weitergezogen werden.
Hohe Ersatzforderung
Mit Strafbefehl vom 26. März 2025 verurteilte das Oberamt des Vivisbachbezirks ein im Tiefbau tätiges Unternehmen zu einer Geldbusse von 30'000 Franken wegen mehrfacher Verstösse gegen das Raumplanungs- und Baugesetz sowie zu einer Ersatzforderung von 650'000 Franken zugunsten des Staats. «Das betroffene Unternehmen hat seine Materialablagerungen mehrmals fortgesetzt, trotz der vom Oberamt ausgesprochenen Befehle zur Einstellung der Arbeiten», schreibt der Kanton.
Es handelt sich um den Fall mit einem Aufschüttungsvolumen von 60'000 Kubikmeter. Gemäss Baubewilligung wären nur 11'500 Kubikmeter vorgesehen. Die Kosten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands werden vom Kanton Freiburg auf über eine Million Franken geschätzt. Gegen diesen Strafbefehl kann das Unternehmen innerhalb von 10 Tagen Einsprache erhoben. Der Eigentümer der Parzelle wurde in der gleichen Zeit ebenfalls per Strafbefehl verurteilt.