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Klimaaktivisten freigesprochen

Drei Klimaaktivisten aus dem Kanton Waadt, die zur Militärdienstverweigerung aufgerufen hatten, sind endgültig freigesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) teilte am Dienstag mit, dass sie keine Berufung gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom vergangenen Juli einlegen werde.

Die Anwälte der Aktivisten reagierten erfreut auf den Entscheid der Bundesanwaltschaft. «Dies ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit, der jedoch nicht über den direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit hinwegtäuschen darf, den dieses Verfahren darstellte», hiess es in einer Stellungnahme.

Der Fall hinterlasse insgesamt nicht nur eine hohe Rechnung für den Staat, sondern auch und vor allem ein Gefühl der Verschwendung aufgrund unverhältnismässiger strafrechtlicher Schritte. Diese hätten einzig und allein dazu geführt, dass die Meinungsfreiheit einen schweren Schlag erlitten habe, sagten die Anwälte weiter.

Das Strafgericht hatte die drei jungen Männer im Alter von 21, 23 und 32 Jahren am 27. Juli vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung der militärischen Dienstpflicht freigesprochen. Die Kosten des Falles wurden dem Bund auferlegt und die drei Aktivisten für ihre Anwaltskosten entschädigt.

Die Angeklagten waren von der Bundesanwaltschaft zunächst per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden, weil sie im Mai 2020 auf der Website des Klimastreiks einen Artikel mit dem Titel «Die Armee, ich boykottiere» veröffentlicht hatten. «Aus Ethik, Moral, ökologischer und sozialer Verantwortung» riefen sie dazu auf, den Militärdienst zu verweigern.

Ein SVP-Politiker reichte später bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt ein wegen des Verdachts auf Aufforderung zur Verletzung der militärischen Dienstpflicht.

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