Die traditionellen Walliser Ringkuhkämpfe verstossen in den Augen der Walliser Justiz nicht gegen die Tierwürde. Die Staatsanwaltschaft trat nicht auf eine Strafanzeige einer Tierschutzvereinigung ein.
Die Vereinigung Ecologie et Altruisme reichte die Anzeige nach einem Ringkuhkampf in Martigny VS ein, um die «Tierquälerei» zu beenden.
Die Tierschutzvereinigung zeigte sich in einer Mitteilung vom Dienstag empört und schockiert darüber, dass die Walliser Staatsanwaltschaft die Strafanzeige nicht weiter verfolgen will und auch keine Möglichkeit besteht, den Entscheid anzufechten.
Natürliches Verhalten
Die Tierschützer sind der Ansicht, dass Kämpfe mit trächtigen Eringer-Kühen zur Unterhaltung von Menschen eine Verletzung der Tierwürde darstellen. Damit liegt in ihren Augen ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz vor.
Die Walliser Staatsanwaltschaft sieht dies offenbar anders. Sie hat die Anzeige laut der Tierschutz-Organisation zu den Akten gelegt. Laut dem Staatsanwalt «stehen Dominanz und Kämpfe im Mittelpunkt des Sozialverhaltens der Tiere, die ihre hierarchische Position in der Herde zu definieren versuchen (...). Es handelt sich um ein natürliches Verhalten der Eringer Rasse sowie um eine starke Tradition der Schweiz». Die Tatsache, dass die Kühe trächtig seien, sei zudem gesetzeskonform.
«Vermeidbarer Stress»
Der Vorsitzende der Tierschutz-Organisation, Anoushavan Sarukhanyan, hält diese Argumentation nicht für stichhaltig: Nur weil die Kühe manchmal aus Rangordnungsgründen kämpfen würden, könnten sie nicht mit einem Lastwagen transportiert und mit anderen Kühen zusammengepfercht werden, um sie dazu zu bringen, gegeneinander zu kämpfen und die Menge zu unterhalten. In jeder dieser Phasen würden die Tiere «vermeidbaren Stress» erleiden. Ausserdem, so Sarukhanyan, sei eine Praxis nicht weniger ungerecht, nur weil sie Tradition habe.
Die Tierschutz-Organisation kritisiert auch, dass Umweltverbände gegen Entscheidungen, die die Umwelt betreffen, Beschwerde einlegen können, während ein solches Beschwerderecht im Bereich des Tierschutzes in der Schweiz bislang fehlt. Sie hat daher eine Petition gestartet, in der sie das Bundesparlament auffordert, «diese gravierende Lücke» zu schliessen. Die Schweiz könnte sich dabei an den Gesetzgebungen in Frankreich, Belgien oder Luxemburg ein Beispiel nehmen.
Rangordnung festlegen
Mitglieder der Tierschutzvereinigung hatten im Rahmen der Foire du Valais 2022 gegen Ringkuhkämpfe demonstriert. Sie hielten Schilder in die Höhe, die ein Ende der Tierausbeutung forderten. «Wie kann man die Idee verteidigen, Kühe kämpfen zu lassen, die Kälber erwarten? Das ist grausam», sagte Anoushavan Sarukhanyan, Präsident von Ecologie et Altruisme, damals zu watson.ch.
Diesen Vorwurf liess Züchter Yves Rumo nicht gelten. «Sie kennen unseren Beruf nicht. Sie prangern Misshandlungen an, die es gar nicht gibt», sagte er zum Onlineportal. Es sei natürlich, wenn Eringerkühe kämpften, insbesondere wenn sie trächtig seien. «Sie sind genetisch so programmiert, dass sie kämpfen, um die Rangordnung festzulegen», führte der Landwirt aus.
Die Eringerkühe, die bei den im Herbst veranstalteten Kämpfen gegeneinander antreten, müssen gemäss Reglement trächtig sein. Mit dieser Vorschrift soll gemäss den Organisatoren sichergestellt werden, dass die Tiere normale Kühe bleiben und nicht zu einer Kampfrasse hochgezüchtet werden.
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