Dies teilte die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis am Dienstagnachmittag mit. Der Abschuss war im Anschluss an die am 17. August 2023 vom Walliser Staatsrat erteilte Bewilligung erfolgt, wie es weiter hiess.
Am 12. August 2023 tötete der Wolf 7 Schafe, 4 Schafe wurden verletzt. Die Nutztiere wurden auf einer nicht schützbaren Alp gerissen. Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, erlaubt den Abschuss eines Wolfes, sobald dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen hat. Zuvor hatte diese Grenze bei zehn Nutztieren gelegen.
Die Bewilligung ist jeweils 60 Tage gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und das Schadenspotenzial bestehen bleibt.
Gemäss dem Konzept Wolf Schweiz wurde das erlegte Tier zur Diagnose und Identifizierung an das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern transportiert. In diesem Jahr wurden im Wallis somit bisher drei Wölfe abgeschossen, einer in derselben Region und einer im Bezirk Goms VS.