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Planungssicherheit für Schwing- und Älplerfest

Das Schwing- und Älplerfest im Schwarzsee existiere seit dem Jahr 1937 und habe über die Jahre aus Sicht der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das schreiben die zehn Mitglieder des Grossen Rats Freiburg, sowie 30 Mitunterzeichnerinnen. Sie fordern den Freiburger Staatsrat auf, eine Vereinbarung mit dem Trägerverein Schwing- und Älplerfest Schwarzsee abzuschliessen.

mgt |

Als eines der sechs vom eidgenössischen Schwinger-Verband vergebenen Bergschwinget in der Schweiz haben der Schwarzsee und der Kanton Freiburg die Tradition des Schwing- und Älplerfestes im Schwarzsee zurzeit noch gesichert. Zur Bewältigung dieses Anlasses konnte bis heute die Infrastruktur des Campus Schwarzsee benutzt werden.

Für die erfolgreiche Durchführung des Schwarzsee-Schwinget gelte es nun, den bisherigen Standort direkt am See, mit herrlicher Rundumsicht auf die Berge, zu erhalten, heisst es weiter in dem Dekret. Die dadurch erzielte touristische Ausstrahlung für den kantonalen Tourismusstandort Schwarzsee und den Kanton Freiburg sei von grösster Bedeutung.

«Der jetzige Standort am See und direkt beim Campus mit den vorhandenen Infrastrukturen kann idealer nicht sein. Vorhandene Gebäude und Plätze können genutzt werden. Dies ist aus  unserer Sicht auch umweltschonender, zumal viel weniger Zelte, keine Küche, etc. zusätzlich installiert werden müssen», heisst es wörtlich in dem Dekret.

Um Planungssicherheit zu gewährleisten, wollen die Antragssteller den Staat Freiburg beauftragen, eine Vereinbarung mit dem Trägerverein Schwing- und Älplerfest Schwarzsee abzuschliessen. Diese Vereinbarung beinhaltet die Nutzung des Campus-Areals in Schwarzsee inklusive des Rasenplatzes zwischen dem See und der neuen Dreifachturnhalle zur Durchführung des Schwing- und Älplerfest Schwarzsee. Die Unterzeichnung der Vereinbarung muss innerhalb eines Jahres nach einer Genehmigung dieses Auftrags vollzogen werden. Daraus ergibt sich auch die nötige Planungssicherheit für den Kanton und die Trägerschaft des Schwingfests.

Die Vereinbarung zwischen dem Staat Freiburg und dem Verein Schwing- und Älplerfest Schwarzsee soll für die Zeit nach der Fertigstellung der neuen Dreifachsporthalle auf dem  Campus Schwarzsee gelten, und sie soll auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Weiter soll die Vereinbarung gelten, solange das Bergschwinget im Schwarzsee durch den Trägerverein Schwing- und Älplerfest Schwarzsee an diesem traditionellen Standort direkt am See auf dem Campus Schwarzsee durchgeführt werde.

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