Die Arbeiten an der Strom- und Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, aber auch an der Notstrasse gingen planmässig voran, schrieb die Oberwalliser Gemeinde Blatten VS am Mittwoch in einer Mitteilung, die über die App Gemeinde-News verbreitet wurde. «Dank der wiederhergestellten Infrastruktur ist es möglich, in den intakten Gebäuden zu übernachten», so die Behörden weiter.
Rückkehr nach Blatten nicht möglich
Die Eigentümer hätten somit die Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungen für den Winter zu treffen, schrieb die Gemeinde Blatten. Diese Rückkehrmöglichkeit besteht bis zum Beginn der Wintersaison oder spätestens bis zum 30. November.
Betroffen sind somit die Besitzer von intakten Wohngebäuden in Eisten und von Alphütten in Telli, Fafler, Gletscher und Gugginen. Eine Rückkehr nach Weissenried oder ins Dorf Blatten sei noch nicht möglich, hiess es weiter.
Zugänge zu Fuss wiederhergestellt
Mehrere Wege oder «Korridore» können ab dem 11. Oktober zudem auch zu Fuss von den Bewohnern genutzt werden. Es handelt sich dabei vor allem um Wanderwege, die zu den verschiedenen Weilern und Alpen führen. Diese Zugänge kommen zu der unter bestimmten Bedingungen möglichen Nutzung der Notstrasse hinzu, die nach dem Bergsturz vom 28. Mai gebaut worden war.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Sperrzone in Kraft bleibt. Sie werde von Kameras und Drohnen überwacht.
Anfang Oktober hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis mitgeteilt, dass mehrere Personen, darunter der Vizepräsident von Blatten, per Strafbefehl verurteilt worden waren, weil sie die Sperrzone betreten hatten. Damals war rund ein Dutzend Anzeigen eingegangen.