Die Walliser Staatsanwaltschaft will den Freispruch für einen Wildhüter, der zwei junge Steinadler misshandelt haben soll, nicht akzeptieren. Sie zieht den Fall vor Bundesgericht.
«Die Walliser Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgericht gegen den Freispruch des Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt», teilte der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis am Freitag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 57-jährigen Wildhüter vorgeworfen, zwischen dem 5. und 23. Juli 2018 zwei Adler ohne Bewilligung gehalten und misshandelt zu haben. Sie war insbesondere der Ansicht, dass der Mann weder über «die Fähigkeiten» verfügte, sich um die Raubvögel zu kümmern, noch über die notwendige Infrastruktur, um sie aufzunehmen. Ausserdem habe er die Tiere nicht rechtzeitig in eine Wildvogelstation gebracht, obwohl er angewiesen worden war, dies umgehend zu tun.
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Sitten den Wildhüter zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt. Das Kantonsgericht sprach ihn im Januar frei. Das Gericht hatte festgestellt, dass die kurzfristige Aufnahme der Raubvögel zum Pflichtenheft des Wildhüters gehörte und dass die Vögel ohne sein Eingreifen «höchstwahrscheinlich nicht überlebt hätten».
Trotz einer gewissen Verzögerung habe der Angeklagte nicht auf die Überführung der Vögel in eine Wildtierstation verzichtet und auch nicht in Erwägung gezogen, diese über einen längeren Zeitraum zu behalten. Das Kantonsgericht kam deshalb zum Schluss, dass der Mann nicht gegen die geltende Tierschutzgesetzgebung verstossen hat. Der Wildhüter war von der Universität Bern angezeigt worden.