Nach den beiden Schreckensjahre 2017 und 2021, mit Frühjahrsfrost und Dauerregen, sei es im Parlament zu rund einem Dutzend Vorstössen gekommen, berichtet der Walliser Bote Mitte November. Im Jahr 2017 seien ein Viertel aller Äpfel und Birnen und fast die Hälfte aller Aprikosen dem Frost zum Opfer gefallen. Die wiederum andauernden Regenfälle im Frühsommer 2021 hätten zu einem aussergewöhnlich starken Befall mit Falschem Mehltau und somit zur schlechtesten Traubenernte seit 1966 geführt.
Gesetz anpassen
Dass die betroffenen Gemüse-, Obst- und Rebbauern grössere Ernteausfälle selbst abdecken, sei schwierig. «Die Prämien seien schlicht zu hoch», schrieb die zuständige Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt vorgängig. «In zahlreichen Fällen würden sie gar den gesamten Betriebsgewinn verschlingen.» Der Grosse Rat will nun gegen dieses Problem vorgehen und dafür das Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes für die Einrichtung des Fonds anpassen.
Konkret wird der Fonds durch die Bauern und Bäuerinnen selbst finanziert. Die Abgabe pro Quadratmeter und Kilo beliefen sich auf 5 Rappen, wie «Le Nouvelliste» berechnet hat. Die Tatsache, dass die Rücklagen allein aus der landwirtschaftlichen Hand finanziert werden sollten, hat im Voraus auch zu Kritik an dem Vorstoss geführt. Im Regionaljournal Bern Fribourg Wallis vom 17. Februar 2023 äusserten sich sowohl die Walliser Landwirtschaftskammer (WLK) als auch der Walliser Branchenverband der Walliser Winzer und Winzerinnen (IVV) kritisch.
Politik ist sich einig, Landwirtschaft nicht
«Wir haben auch sonst bereits mit hohen Preisen im Einkauf zu kämpfen», merkte Damian Seewer, Inhaber Weinkellerei Leukersonne im Regionaljournal an. Er zweifelt die Einrichtung eines solchen Fonds grundsätzlich an: «Auf ein paar gute Jahre folgt auch einmal ein schlechtes Jahr. Betreibe, die bereits länger im Geschäft seien, könnten diese Ausfälle verkraften». Er begründet dies auch damit, dass man davon ausgehen kann, dass es nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu Ausfällen kommen wird.
Im Parlament herrschte laut «Walliser Bote» indes weitgehende Einigkeit über Nutzen und Bedarf dieses Fonds. Kritik richtete sich entweder gegen Details – oder konnte kurzerhand entkräftet werden. Der Spezialfonds sei «Hilfe zur Selbsthilfe», sind sich SP-Grossrätin Doris Schmidhalter und Christan Gasser, Fraktionschef der SVP Oberwallis, einig. Die Idee, dass der Fonds selbstfinanzierend sei, soll also weiterhin die Idee bleiben. Im Falle eines Notstandes könne dann von staatlicher Seite immer noch eingegriffen werden, schlägt Gasser vor.
Grossrätin Doris Schmidhalter-Näfen (SP) verwies in der Debatte darauf, dass der Bund an der Mitfinanzierung von Ernteversicherungen arbeitet, dass dies aber erst in der Umsetzung ist. Auf Bundesebene geht es auf einen Vorstoss von Alt-Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR) zurück und ist Teil der reduzierten Vorlage zur AP 22+, die vom Parlament heuer überwiesen worden ist.
Kleinbetriebe sind ausgeschlossen
Eine Beitragspflicht sah der Entwurf vor für Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, oder solche, die sich beim Kanton anmelden und deren Anbaufläche im betreffenden Produktionszweig mindestens eine Standardarbeitskraft (SAK) erfordert. Dies, wenn die entsprechende Branche beschlossen hat, bei diesem Fonds mitzumachen. Christian Gasser von der SVP Oberwallis machte sich dafür stark, dass auch Kleinproduzenten und Kleinbetriebe ohne Direktzahlungen, die nicht auf 1 SAK kommen, auf freiwilliger Basis mitmachen können. Dieser Antrag wurde aber mit 120 zu 7 Stimmen abgelehnt, auch die SVP Unterwallis stimmte Nein.
1 Million vom Kanton, nicht 2 Millionen
Doris Schmidhalter-Näfen von der SP warb dafür, dass das Startkapital, das der Kanton in den Fonds einbringt, von einer auf zwei Millionen Franken erhöht wird. Sie sagte: «Sollten in den nächsten Jahren gehäuft meteorologische oder phytosanitäre Schäden auftreten, wird der Fonds schnell an seine Grenzen stossen.» Auch dieser Antrag wurde mit 93 zu 31 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten die SP und die SVP Unterwallis, die SVP Oberwallis stimmte dagegen.
Bei der sogenannten Frostschutzberegnung werden beispielsweise Obstbäume gezielt mit sehr feinen Wassertröpfchen besprüht. Beim Gefrieren des Wassers wird auf den Pflanzen Wärme freigesetzt, so dass Blätter und Blüten in der Regel vor Frostschäden bewahrt werden. Ziel ist es, die Pflanzen bei Frosteinbrüchen während der Vegetationsperiode zu schützen und Ernteausfälle zu vermeiden. Frostschutzberegnungen finden insbesondere im Frühjahr während der Obstblüte und bei der Kultur frostempfindlicher Pflanzenbestände Anwendung.
Jonas Ingold
Da die Bezeichnung «Klimafonds» im Fall von Ernteausfällen zu eng gegriffen ist, kam nun wahrscheinlich die etwas umständliche Bezeichnung zustande. Und ob die Idee so «mutig und innovativ» ist, wie Schmidhalter von der SP meint, wird sich zeigen. Sicherlich hat die staatliche Starthilfe über 1 Million Franken den Weg etwas geebnet. Wie der «Walliser Bote» aber schreibt, hätten sich bisher nur die Aprikosenbauern zum Mitmachen bereit erklärt.