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Wallis erteilt Abschusserlaubnis für Wolf

 

Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs zwischen den Gemeinden Fiesch und Oberwald in der Region Goms angeordnet. Der Einzelwolf hatte sieben Nutztiere in einer geschützten Situation getötet.

 

Gemäss des revidierten Bundesgesetzes über die Jagd seien damit die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Montag mit. Das Jagdgesetz erlaubt nun den Abschuss eines Einzelwolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens sechs statt wie vorher zehn Schafe oder Ziegen getötet hat.

 

Der Abschussentscheid wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Bewilligung ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht.

 

In den Regionen Laggin/Zwischbergen und Nanztal/Visperterminen wären gemäss Kanton Wallis die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einzelwolf-Abschuss «grundsätzlich» ebenfalls erfüllt. Doch hier handelt es sich um eine Rudelsituation. Wölfe eines Rudels dürfen aber nur reguliert werden, wenn innerhalb von vier Monaten mindestens acht Schafe oder Ziegen gerissen wurden und sich das betroffene Rudel im Jahr, in dem die Regulierung bewilligt wird, erfolgreich fortgepflanzt hat. «Folglich gilt es zuerst den diesjährigen Nachwuchs nachzuweisen», heisst es in der Mitteilung.

 

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